Hallo Frau Bader, ich bin in der 21. SSW und nun soll auf Grund eines Diabetes ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Ich habe am 24.11.2012 ein Baby bekommen, das bedeutet, meine Elternzeit läuft bis zum 24.11.2013. Allerdings habe ich am 01.08.2013 bei meinem Arbeitgeber wieder teilzeit angefangen. Jetzt bin ich seit 3 Wochen krank geschrieben und soll jetzt ins BV. Meine Mutterschutzfrist beginnt am 24.01.2014, was für mich bedeuten würde vom 24.11.2013 bis zum 24.01.2014 kein Gehalt bekommen würde, ist das richtig? Müsste mein Arbeitgeber mich denn trotz des BVs wieder vollzeit "einstellen" auch wenn ich nicht arbeiten werde oder wie verhält sich das in dieser Situation? Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße, IM
von Smarty28 am 24.10.2013, 19:52