Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieder schwanger im Elternzeit

Frage: Wieder schwanger im Elternzeit

Didi2021

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bei ein Zeitarbeitsfirma unbefristet angestellt und befinde mit aktuell im Elternzeit für 1 Jahr. Diese endet am am 05.09.2021. Bedeutet ich muss ab 06.09.2021 der Arbeit wieder aufnehmen. Im Moment bin ich erneut schwanger und der Elterzeit endet vor der Mutterschutz. Der geplante Mutterschutz beginn am 15.11.2021. Fraglich ist wie es weiter gehen soll: - wenn der Arbeitgeber kein Ansatz für mich ab.06.09.2021 finden. Wie kann ich der Zeitraum von 06.09.2021 bist 15.11.2021 finanziell decken? Werde ich Lohn von der Abeitsgeber für diese Zeitraum bekommen? Werde ich sowohl vom Arbeitsgeber als auch der Versicherung Mutterschaft Geld ab 15.11.2021bekommen? Werde ich Anspruch auf Elterngeld haben? Wenn ja wie könnte das ermittelt werden?(auf Basis der 12 Lohnabrechnungen von der erste Schwangerschaft oder die Standard 300€?) Wäre möglich der jetzige Elterzeit auf 2 Jahre zu verlängern um der Mutterschaftgeld und Elterngeld wie bei der erste Geburt zu bekommen? Auf Ihre Rückmeldung freue ich mich und bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Didi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich kenne Ihren Vertrag nicht, aber es doch grds nicht Ihr Risiko, wenn der AG Sie nicht vermitteln kann Sie müssten dann doch trotzdem den Lohn bekommen. Und ab dem ersten Tag Mutterschutz bekommen Sie wieder MG von KK + AG. Liebe Grüße NB


mellomania

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deine elternzeit endet doch am 5.9. im zweiten satz sagst du sie endet einen tag vor dem mutterschutz. wenn du nur ein jahr hattest musst du ab 6.9. arbeiten bis mutterschutz. nach dieser zeit richtet sich dein mutterschutzlohn. war ungünstig nur ein jahr zu melden, da du jetzt kein recht auf verlängerung hast. du stehst dem AG zur verfügung und was der AG draus macht ist ja seine sache. lohn erhälst du so, wie vereinbart. es gelten wieder die 12 monate vor der geburt aber monate mit EG bezug kannst du ausklammern lassen. danach erhälst du EG plus geschwisterbonus. könnte also fast das gleiche elterngeld werden. wie gesagt recht auf verlängerung hast du nicht, da du dich für zwei jahre festlegen musstest, was du getan hast in dem du ein jahr gemeldet hast und dann arbeit.


Felica

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Mein Rat. spreche mit dem AG. Am besten noch morgen. Die werden wenig Interesse daran haben das du hochschwanger wieder kommst. Kündigen können sie dich nicht. Sofern du also arbeiten kannst und willst, müssten sie schauen ob sie dich einsetzen oder dich bezahlt freistellen. Du must allerdings in den Lage sein, deinem Vertrag entsprechend arbeiten zu können. Wenn Du VZ arbeitest oder freigestellt wirst, ersetzt jeder Monat Einkommen nahtlos einen Monat der für das neue EG nötig ist. Da beim neuen EG Monate mit Mutterschutz und längstens bis zu 14 Monate EG ersetzt werden durch frühere, bekommst du wieder das gleiche EG wie beim ersten Kind. Die Alternative wäre, du verlängerst die EZ bis zum neuen Mutterschutz. Bei der EG-Kasse meldest du, das du die beiden letzten Monate Basis-EG in EG Plus ändern lässt. Dann bekommst du zwar 4 Monate nur das halbe EG, dafür aber wieder das gleiche EG beim zweiten Kind wie beim ersten. Splittest du nicht in EG Plus, verlängerst aber die EZ und arbeitest nicht in dieser, würde das neue EG etwas geringer ausfallen weil dann 1-2 Nullrunden einfließen in die Berechnung. Einen Anspruch auf Verlängerung der EZ hast du zwar nicht, aber wie gesagt, welcher AG will in der Branche eine hochschwangere Beschäftige haben wenn die Chance besteht das sie in EZ daheim bleibt? Da die EZ zum neuen Mutterschutz endet, bekommst du das Mutterschaftsgeld wie auch beim ersten Kind.


mellomania

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sollte der AG dem widersprechen, muss sie arbeiten


Didi2021

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Liebe Mellomania, Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Meine Elterzeit endet am 05.09.2021. Der Mutterschutz für das zweite Kind beginn ab 15.11.2021( Elternzeit endet vor der neue Mutterschutz). Bedeutet ich muss zwischen den 06.09.2021 bis 14.11.2021arbeiten gehen (da ich im Moment unbefristet mit dem Zeitarbeit (AG)verbunden bin, bin ich nicht sicher ein Arbeitsplatz/ein Ansatz beim Kunden zu finden. Warum kann ich nicht mehr der laufende Eltern von 1 auf 2 Jahren verlängern und kurz vor Beginn der Mutterschutz diese vorzeitig beenden, um die Mutterschaftgeld vom AG und Krankenkassen zu bekommen? Ich habe gelesen, dass es möglich ist 7 Wochen vor ende der geplanten Elternzeit diese zu verlängern? Was passiert jetzt wenn der AG kein Ansatz für mich finden?kann ich in der Zeitraum von 06.09.2021 bis 14.11.2021 Lohn vom AG trotzdem bekommen? Vielen Dank Liebe Grüße Didi


Didi2021

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Liebe Felica, vielen Dank für ihre schneller Antwort. Im Moment ist die Schwangerschaft seitens der Arbeitsgeber noch nicht bekannt. In der erste schwangerschaft hat mir der AG im beschäftigungsverbot geschickt wegen der Schwangerschaft und Corona geschickt. Meines Ansatzes würde auch bei der Kunden beendet. Ein Einsatz für nur 2 Monaten (von 06.09.2021 bist 14.11.2021)wäre nicht einfach zu finden. Eine Freistellung könnte möglich sein aber hängt von der AG ab. Ich wollte eigentlich der laufende Elternzeit auf 2 Jahre verlängert und diese wieder kurz vor beginn der Mutterschutz (14.11.2021) diese zu beendet um der volle Mutterschaftsgeld vom AG und Krankenkassen zu bekommen. Bedeutet auch wenn ich die Elterzeit verlängert werde ich auch kein Geld von der Elterzeitstelle bekommen ( nach Ablauf der 12M Elterngeld: von 06.09.2021 bis 14.11.2021 ) In wieweit kann ich das gleiche Elterngeld wie beim erste Kind?was muss ich beachten? In der Satz 2 haben erwähnt dass ich kein Anspruch auf EZ Verlängerung haben. Ich wollte der Elterzeit auf 2 Jahre verlängert und diese kurz vor Mutterschaft beginn vorzeitig zu beenden. Ich habe im Moment nur 3 Monaten Elterngeld übrig und möchte 2 davon wie vorgeschlagen ändern lassen in Entgelt plus. Bedeutet ich werde Elterngeld nicht nur bis 05.09.2021 erhalten, sondern Anfang November 2021 ( nur bei Entgelt plus) Wie kann ich jetzt EZ verlängern wenn ich kein Anspruch auf Verlängerung haben? Wenn ich EG PLUS nicht beantrage und mein Elterzeit zum 05.09 endet. ( könnte der Zeitraum von 06.09.2021 auf 14.11.2021 vom AG bezahlt wenn ich kein Freistellung oder kein neu Arbeitsplatz gefunden haben? Vielen Dank im voraus Lg Didi


MamaausM

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Das Gesetz ist aber so ausgelegt. Für Elternzeit muss man sich für die ersten 2 Jahre nach Geburt festlegen. Du hast dem AG quasi signalisiert, nach einem Jahr wie vorher arbeiten zu kommen. Deshalb: der AG muss einer Verlängerung nicht zustimmen Dann musst du arbeiten und im Falle eines BV bekommst du Lohnfortzahlung bis Beginn Mutterschutz. Allerdings gibt es dann Schwierigkeiten mit dem EG plus. Der Lohn wird dann verrechnet. 2. Möglichkeit: der AG stimmt zu, deine Elternzeit zu verlängern. Dann musst du zum neuen Mutterschutz diese beenden. Dann gibt es das Mutterschaftsgeld so wie bei Kind 1. Elterngeld wie Felica schrieb... Es zählen ja wieder die 12 Monate vor Geburt. Monate mit EG werden ausgeklammert bis zum 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld auch. Ausgeklammert heißt, es werden frühere Lohn Abrechnungen genommen.


mellomania

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wahrscheinlich etwas ungünstig formuliert. also du MUSST dich am Anfang für zwei jahre festlegen. wenn du nur ein jahr gemeldet hast, hats du automatisch gesagt, dass du im zweiten jahr so arbeitest wie vorher. daher KANN der AG die verlängerung ablehnen und du hast KEIN gesetzliches Recht auf die verlängerung. hättest du gleich zwei jahre gemeldet, hättest du dieses gesetzeliche recht gehabt und der AG muss dann NICHT zustimmen


Didi2021

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich komme wieder auf Sie zu bezüglich Ihre Rückmeldung vom 10.05.21. Ich bin unbefristet bei der Zeitarbeitsfirma angestellt (Kündigungsfrist 4 Wochen). Elternzeit habe ich für 1 Jahr genommen. Diese endet am 05.09.21. Ab 06.09.21muss ich wieder arbeiten gehen. Da ich erneut schwanger bin Mutterschutz beginn ab 15.11.21) muss ich in der Zeit vom 06.09 bis 14.11.21 Arbeit aufnehmen. Wie sie erwähnt haben: wenn der AG mich nicht vermitteln kann werde ich trotzdem den Lohn bekommen ab dem ersten Tag Mutterschutz (15.11.21) wieder MG von KK + AG. Wie werden dann der EG berechnet: auf Basis der 12 Lohnabrechnungen vor eintritt der 1. Schwangerschaft oder werden auch der Zeitraum vom 06.09 bis 14.11.21 mitberücksichtigt? Ich habe Angst die 300€ EG zu bekommen. Ich war schon im Betriebliche BV vom Arbeitgeber bei der 1. Schwangerschaft. Was passiert wenn ich wieder vom 06.09 bis 14.11.21 eine betriebliche BV vom AG bekomme? Werde ich das gleiche elterngeld wie beim erste Kind bekommen? Wie kann ich die Situation anpassen, um das gleiche Elterngeld zu bekommen wie beim erste Kind? Im Moment habe ich auch kein Betreuungsplatz für das Kund bekommen. Wäre möglich in diesem Fall Elternzeit beim AG zu verlängert( hatte nur 1.Jahr Elternzeit) Auf Ihre Rückmeldung freue ich mich MfG Didi


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