Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wirkt sich ein neuer Familienstand auf den zu zahlenden Unterhalt aus?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie wirkt sich ein neuer Familienstand auf den zu zahlenden Unterhalt aus?

littlelion

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Guten Tag Frau Bader, mein Mann hat aus erster Ehe zwei Kinder, für die er beide Unterhalt zahlt. Beide leben bei der Mama. Mein Mann und ich haben zusammen ein Kind bekommen. Diesen Monat heirateten wir. Worüber die Expartner auch Bescheid wissen. Ich selbst habe auch ein Kind aus erster Beziehung, welches beim Kindesvater lebt. Ich zahle Unterhalt für mein Kind an den Kindesvater. Nun meine Fragen: 1. Haben wir Meldepflicht über den neuen Status "verheiratet" beim Jugendamt bezüglich der Höhe des Unterhalts für die Kinder? 2. Wer stößt die Neuberechnung an? Unsere Beistandschaften sagten, immer der, bei dem die Kinder leben, muss das tun... 3. Bezüglich des Unterhalts an mein 1. Kind: Ich habe Elternzeit bis Januar 2018. Allerdings bekomme ich das letzte Mal Elterngeld dieses Jahr im November. Mit wem trete ich da in Kontakt, außer dem Kindesvater? Ich möchte schon gern weiter Unterhalt zahlen, nur kann ich es dann nicht mehr in der Höhe, weil ich dann kein Einkommen mehr habe. Es gibt auch keinen Unterhaltstitel, da mein erster Partner und ich damals auch nicht verheiratet waren. An wen kann ich bezüglich der Unterhaltsberechnung wenden? Vielen Dank für eine Antwort. LG littlelion


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ich würde es mitteilen, an der Höhe des Unterhaltes ändert es nur bezüglich der Lohnsteuerklassen etwas, die neuen Ehepartner sind nachrangig 2. Sie, wenn Sie meinen, die Zahlungen würden geringer ausfallen. Das wird aber nicht das Jugendamt für sie ausrechnen. 3. Sie werden weiter den vollen Unterhalt bezahlen müssen. Liebe Grüße NB


Bianca197

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Hallo Littlelion, an deiner Stelle würde ich mich an die Beistände der betroffenen Kinder wenden. Grundsätzlich gilt für deinen Mann und dich: Durch die Heirat werdet ihr beide gegenseitig unterhaltsverpflichtet. Durch die Geburt eures gemeinsammen Kindes hat jeder von euch beiden (dein Mann und du) ein zusätzliches Kind, dem ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet seit. Also du 2 Kinder (das Kind aus 1.Beziehung + das "neue" Baby) und dein Mann 3 Kinder (die 2 Kinder aus 1. Ehe + das "neue" Baby). Somit ist das zur Verfügung stehende Einkommen durch mehr Personen zu teilen als zuvor. Dafür ist es unerheblich ob die Kinder ehelich oder unehelich geboren wurden. Durch die veränderte Familiensituation könnt ihr einen Antrag auf Neuberechnung des Unterhaltes stellen. Dabei spielt es keine Rolle wo mehr oder weniger Unterhaltsberechtigte leben. Wenn nur diejenigen Expartner bei denen die Kinder leben einen Antrag auf Neuberechnung stellen könnten, würde dies in eurem Fall bedeuten, dass eure Expartner die Möglichkeit hätten das "neue" Baby, also das Halbgeschwisterkind eurer älteren Kinder, um seinen Unterhalt zu betrügen, indem sie keinen Antrag stellen sondern alles wie bisher weiterlaufen lassen. Ihr müsstet dieses Kind also von eurem Selbstbehalt finanzieren. Vor dem Hintergrund, dass die älteren Kinder dann einen gleichbleibenden Unterhalt beziehen, was ja im alleinigen Interesse eurer Expartner wäre, aber nicht in eurem. Bzgl. der Elternzeit ohne Elterngeld: Da wirst du leider Pech haben. Du hast eine Unterhaltspflicht deinen beiden Kindern gegenüber. Wenn du also bewusst den Zustand herbeiführst kein Einkommen zu haben dürfen darunter nicht deine Kinder leiden. Sprich: du musst dafür sorgen, dass du weiterhin Unterhalt zahlen kannst. Dein Ehemann ist dir zwar unterhaltsverpflichtet, aber auf Grund der Tatsache, dass Kinder vorgehen bei der Unterhaltsverpflichtung, wird er dir wohl kaum genug zahlen können. In Anbetracht der kurzen Zeit bis November wirst du wohl kaum genug ansparen können für die Monate Dezember und Januar? Lösungsmöglichkeit: such dir einen Nebenjob für diese Zeit um den Unterhalt sicherstellen zu können. z.B. Zeitungen austragen, Putzen gehen, Regale im Supermarkt einräumen, Aushilfe auf Weihnachtsmarkt (da du ja Dezember/Januar überbrücken musst). Liebe Grüße Bianca


Behnke

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Zum Thema Elternzeit und Unterhalt ist hier was zu finden: https://www.schneideranwaelte.de/familie/auswirkungen-von-elterngeld-und-elternzeit-auf-den-kindesunterhalt/


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