Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wirkt sich Beendigung Elternzeit auf Partnerschaftsbonus aus?

Frage: Wie wirkt sich Beendigung Elternzeit auf Partnerschaftsbonus aus?

Brittaratlos

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Partnerschaftsbonus und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Unser Sohn wurde am 21.10.2017 geboren. Mein Partner (seit 21.12.2018 ElterngeldPlus) und ich (noch in Elternzeit) arbeiten ab dem 21. Februar in Teilzeit mit jeweils 25 Stunden. Nun bin ich jedoch wieder schwanger und werde voraussichtlich am 1. Juni in den neuen Mutterschutz gehen. Ein Mitarbeiter unserer zuständigen Elterngeldstelle sagte mir, das sei kein Problem, da man in einem solchen Fall davon ausgeht, dass ich weiterhin 25 Stunden arbeite. Ich würde aber natürlich gern meine jetzige Elternzeit einen Tag vor dem Mutterschutz für das 2. Kind beenden (§16 BEEG), um das volle Mutterschaftsgeld beanspruchen zu können. Nun meine Frage: Ist es richtig, dass ich in diesem Fall dann wieder in meinem alten Vertrag wäre, in dem 38,5 Stunden vereinbart sind, und wir somit keinen Anspruch auf den Partnerschaftsbonus hätten, weil max. 30 Stunden erlaubt sind? Könnte ich dann die Elternzeit zum 20. Juni beenden? Dann hätte ich in den 4 Partnerschaftsbonus-Monaten alle Voraussetzungen erfüllt und bekäme für die restliche Zeit trotzdem noch das volle Mutterschaftsgeld (was ja auch für die Berechnung des nächsten Elterngeldes relevant wäre)? Oder wird die Zeit des neuen Mutterschutzes gar nicht betrachtet, sodass ich die Elternzeit wie üblich einen Tag vorher beenden kann, ohne dass sich dieses auf den Partnerschaftsbonus auswirkt? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in den Richtlinie des BEEG steht dazu unter Ziff. 4.4.3.2.: Zeiten der Inanspruchnahme der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung sind für die Einhaltung des im Partnerschaftsbonus grundsätzlich notwendigen Stundenkorridors unschädlich. Für diese Zeiten ist die für die Einhaltung des Stundenkorridors notwendige Arbeitszeit zu unterstellen. Ich halte es deshalb für unproblematsich würde es mir aber von der EG-Stelle schriftlich geben lassen. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Die Richtlinien zum Elterngeld besagen unter Punkt 4.4.3.2 folgendes: "Zeiten der Inanspruchnahme der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung sind für die Einhaltung des im Partnerschaftsbonus grundsätzlich notwendigen Stundenkorridors unschädlich. Für diese Zeiten ist die für die Einhaltung des Stundenkorridors notwendige Arbeitszeit zu unterstellen." Ich verstehe das so, als wenn dann einfach fiktiv davon ausgegangen wird, dass du weiterhin den Stundenkorridor einhälst, auch wenn du eigentlich Geld für mehr Stunden bekommst. Wenn du die Eltern(teil)zeit erst zum 20.06. beendest, bist du natürlich auf der sicheren Seite und musst dich mit dem Problem gar nicht erst beschäftigen, verlierst aber eventuell 20 Tage lang etwas Geld.


Brittaratlos

Beitrag melden

Ja, so würde ich es auch verstehen, aber ganz eindeutig ist es ja nicht. Vom Bundesministerium und auch von unserer Elterngeldstelle habe ich dazu bisher noch keine Antwort erhalten, dabei kann ich mir nicht vorstellen, dass ich die einzige mit diesem „Problem“ bin...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch reichlich Urlaub von vor meiner Elternzeit übrig. (Fast 60 Tage). Vor 2 Wochen habe ich angefangen "Teilzeit in Elternzeit" zu arbeiten und dies geht bis zum 02.01.2027 so. Das Datum und die Teilzeit habe ich extra so gewählt, damit ich den restlichen Resturlaub dann über 2 volle Jahre (2027 & 2028) abbauen k ...

Guten Morgen Frau Bader, seit dem 1. September 2020 bin ich in Teilzeit und unbefristet bei Arbeitgeber A (große GmbH mit über 7.000 Beschäftigten) beschäftigt. In diesem Zeitraum habe ich ein Kind geboren. Für dieses Kind habe ich den gesetzlichen Mutterschutz sowie im Anschluss fünf Monate Elternzeit in Anspruch genommen. Nach der Elternzeit hab ...