Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird mein Elterngeld berechnet für das zweite Kind ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wie wird mein Elterngeld berechnet für das zweite Kind ?

Lottachen2012

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Mein erstes Kind ist im Mai 2012 geboren. In dieser Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot von Beginn an. Ich bleibe 13 Monate Zuhause bis Mitte Juni . Bekomme also für 12 Monate Elterngeld und den 13. überbrücke ich aus eigenen Mitteln. Ich würde nun gern meine Elternzeit um zusätzliche drei Monate verlängern-also erst ab Mitte September wieder mit der Arbeit beginnen aus privaten Gründen. Wir planen aber ein zweites Kind. Wenn ich nun während dieser Elternzeit erneut schwanger werden würde, würde ich wahrscheinlich wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Dieses gilt dann ab meinem eigentlichen Arbeitsbeginn ab Mitte September . Ist es richtig, das ich ab Arbeitsbeginn trotz Beschäftigungsverbot volles Gehalt bekommen würde? Holt sich mein Arbeitgeber dieses Geld von der Krankenkasse wieder? Oder muss ich wenigstens ein Tag arbeiten gehen? Kann mein Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag runtersetzen auf Teilzeit ohne meine Zustimmung? Wie berechnet sich dann das Elterngeld für mein zweites Kind? Wird das Gehalt aus dem Beschäftigungsverbot plus Gehalt aus den Monaten vor der erstes Geburt genommen bis man 12 volle Monate hat? Oder berechnet sich Elterngeld auf Elterngeld ? Oder entsteht durch meine elternzeitverlängerung ohne Einkommen ein Nachteil für die erneute Berechnung fürs Elterngeld 2? Vielen dank für die beantwortung. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie die EZ verlängern, sind Sie nicht im BV, erst ab dem ersten Arbeitstag, und dann erst bekommen Sie den vollen Lohn, den die KK dem AG erstattet. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Ein Beschäftigungsverbot kann nur greifen, wenn man tatsächlich von einer Arbeit fern gehalten werden muss - also erst nach dem Ende der Elternzeit. Verlängerst du deine Elternzeit, dann gilt das BV eben erst später. Ja, sofern du für die Zeit nach der Elternzeit nicht Teilzeit vereinbart hast, bekommst du ab Elternzeitende auch mit BV deinen vollen Mutterschutzlohn. Und ja, der AG kann sich das Geld von der KK wieder holen. Nein, du musst keinen einzigen Tag arbeiten gehen. Nein, eine Vertragsänderung geht nicht einseitig. Das Elterngeld berechnet sich genauso wie fürs erste Kind: aus dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate. Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeldbezug werden ausgenommen und vorn dran gesetzt. Es zählen also Monate mit BV und auch Monate (zB LM 13), in denen man "nur" in Elternzeit war. Nein, Elterngeldbezugsmonate werden nicht berechnet. Ja, Elternzeit ohne Elterngeldbezug und ohne Einkommen ziehen den Schnitt nach unten. (mach bitte beim nächsten Mal ein paar Absätze, dann liest den Text vielleicht auch noch jemand anderes) Gruß Sabine


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Der Verlängerung der Eternzeit muss der AG zustimmen, da Du unter 2 Jahren genommen hast, kann er ablehnen. Fürs Elterngeld wie meine Vorschreiberin schon erklärte,alles ohne Eterngeld und Einkommen vor neuem Mutterschutz wird mit 0€ gewertet und lassen das neue Elterngeld dementsprechend sinken, je nachdem wie viele es sind. Monate mit Elterngeld im ersten Lebensjahr, werden durch den alten Lohn ersetzt. Plus Geschwisterbonus von 10% des neuen Elterngeldes bis das vorherige Kind 3 ist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...