Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird der Urlaub bei Teilbeschäftigungsverbot berechnet?

Frage: Wie wird der Urlaub bei Teilbeschäftigungsverbot berechnet?

Neerod

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Sehr geehrte Frau Bader, durch Komplikationen in der Schwangerschaft habe ich von meiner Frauenärztin ein Teilbeschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. Das heißt, ich arbeite jetzt nur noch 5 Tage für jeweils 4 Stunden. Nun möchte ich gerne Urlaub beantragen. Da ich auch die Personalabteilung bin (kleiner Betrieb) und selber so einen Fall wie mich noch nicht hatte, möchte ich gerne von Ihnen wissen, wie ich denn dann bei der Lohnabrechnung meinen Urlaub abrechne. Muss ich für 5 Tage 2,5 Tage Urlaub eintragen? Oder trotzdem 5 Tage Urlaub? Bei der Krankenkasse war man sich nicht ganz sicher, die Dame meinte allerdings, dass das mit den 2,5 Tagen am meisten Sinn machen würde. Den anderen Teil bekäme der Arbeitgeber ja sowieso von der Krankenkasse erstattet. Und für meine Urlaubstage und mich wäre es natürlich auch schön...:) Vielen Dank im Voraus. MfG. Neerod.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, da Sie an 5 Tagen arbeiten, 5 Tage. Sie erhalten ja auch den vollen Lohn Liebe Grüsse, NB


peekaboo

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sprich: Du hast 4 oder 6 Wochen (je nach Tarif) Urlaub im Jahr... und in Deinem Fall um z. B. 4 Wochen daheim bleiben zu können, müßstest Du 20 Tage nehmen. Anders ist/wäre es, wenn Du nur 2 Tage in der Woche arbeiten würdest. Dann stünden dir 8 oder 12 Tage Urlaub zu verfügung.... um 4 oder 6 Wochen Urlaub zu haben. LG Peeka


peekaboo

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Wenn Du nur 2,5 Tage abziehen müsstest, hättest Du ja die doppelte Urlaubszeit...


Neerod

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Hallo Peekaboo, woher das Wissen aus Deinen Antworten? Ist das tatsächlich vom Gesetz her so geregelt (wenn ja, wo kann ich es eventuell nachlesen) oder denkst Du das nur? Ich könnte meine Tage auch so aufteilen, dass ich zwei Tage acht Stunden und einen 4 Stunden arbeite. Dann müsste ich also in Deinem Fall nur 2,5 Tage beantragen!? Für mich bleiben das trotzdem 20 Stunden. Egal wie man es dreht...:( Ich finde es allerdings sehr unfair, sollte das wirklich so geregelt sein. Bin nur deshalb vier Stunden an der Arbeit, weil ich meine Kollegin noch einlernen soll. Eigentlich wollte mir meine Ärztin ein volles Beschäftigungsverbot ausstellen. Da wäre der Urlaubsanspruch erhalten geblieben.


peekaboo

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große Fa. und für 4 Wochen Jahresurlaub 12 Tage zu Verfügung gehabt... Ist nicht unfair.... Du bekommst ja Deine 4 oder 6 Wochen (anders würdest Du ja viel mehr Wochen bekommen)... Angenommen Du würdest nur 3 "Volle" Tage arbeiten dann würdest Du auch dementsprechend weniger Urlaubstage haben...


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