Mitglied inaktiv
Hallo, unsere 1. Tochter ist im Juli 2011 zur Welt gekommen. Ich bekomme bis Mai 2013 Elterngeld (halbe Beträge). Wir planen für Mai/Juni 2013 die Geburt unseres 2. Kindes. Wie würde dann das "neue" Elterngeld berechnet werden? Der mindestbetrag von 300 Euro oder würde es wieder aus den 12 Monaten vor der Geburt des 1. Kindes berechnet werden? Danke schon mal für ihre Antwortviele grüße
Hallo, es wird ein Durchschnitt vom letzten Jahr gebildet! Ich zitiere das Ministerium: "Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Moindesbetrag ist aber 300 €" Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ab Beginn Mutterschutz zählt es die letzten 12 Monate rückwärts zur Berechnung. Das 2. Jahr mit Elterngeld ( 13.-24. Monat von Kind 1 ) ist eine Nullrunde, da ja nur noch die Auszahlung der jeweils 2. Hälfte läuft. Fallen in die 12 Monate "richtige" Bezugsmonate vom Elterngeld ( 1.-12. Monat Kind 1 ) , dann werden diese durch Monate vor der ersten Geburt getauscht. + Geschwisterbonus 75€ bis Kind 1 drei Jahre alt ist.
Ähnliche Fragen
Mein Kind wurde am 29.04.18 geboren. Aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten musste ich die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern. Jetzt bin ich erneut schwanger, errechneter Termin ist der 15.03.20. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende? Verfällt dann die -nicht in Anspruch genommene Elternzeit- f ...
Hallo, meine Situation stellt sich wie folgt dar: ich bin während meiner einjährigen Elternzeit erneut schwanger geworden und habe Diese auch an meinen Arbeitgeber gemeldet. Meine Elternzeit endete am 30.12.2019 und ich bin seitdem wieder arbeiten, darf allerdings keine Schicht- Sonn- und Feiertage arbeiten und wurde aufgrund dessen in eine ander ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zurzeit (noch ganz frisch) 5 SSW schwanger. Mein erster Sohn ist am 11.12.2018 geboren. Meine Elternzeit ging ursprünglicher bis zum 31.01.2019. Da wir keinen Kitaplatz bekommen haben mussten wir Klage im Eilverfahren einreichen. Jetzt haben wir aber erst einen Kitaplatz für September bekommen, das heißt ich mus ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ja ich habe die Elternzeit bis zum 31.02.2020 verlängert und ich muss nächste Woche die Elternzeit erneut verlängern. Die Frage ist verlängere ich die Elternzeit bis zum 31.08.2020 weil dann mein erstes Kind definitiv einen Kitaplatz hat oder macht es Sinn nur für 3 Monate zu verlängern weil ich definitiv Beschäftigungsve ...
Guten Tag, ich habe im August 2019 mein erstes Kind bekommen und bin daraufhin 2 Jahre in Elternzeit gegangen und habe bis Mai 2021 Elterngeld Plus bezogen. Nun habe ich die Elternzeit um ein Jahr verlängert und erwarte im Januar 2022 mein 2. Kind. Nun ist meine Frage, ob mir für die neue Elternzeit nur der Mindestsatz zusteht oder ob in diesem Fa ...
Sehr geehrte Frau Bader, Am 01.11.2019 kam meine erste Tochter auf die Welt. Ich habe dafür 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich habe vorher Vollzeit (unbefristetes Arbeitsverhältnis) gearbeitet. Nach einem Jahr habe ich bei dem gleichen Arbeitgeber eine Teilzeitstelle begonnen 25 h. Und dafür einen neuen Vertrag erhalten, der für die Laufzeit der ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten am 04.10.2022 unser 2. Kind. Errechneter Beginn vom Mutterschutz ist der 23.08.2022. Meine Frau erhält nur noch im März eine letzte Elterngeld Plus Zahlung. Dann sind die 2 Jahre vorbei. Das 3. Jahr wäre sie nun unbezahlt in Elternzeit geblieben. Erhält sie nun das volle Mutterschutzgeld wenn Sie die Eltern ...
Hallo, ich bin derzeit noch in Elternzeit. Meine Tochter ist ein Jahr alt und ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Im März/April 23 müsste ich wieder arbeiten gehen. Wir wünschen uns noch ein Geschwisterchen und müssen nun schauen, wann finanziell der beste Zeitpunkt dafür wäre. Ich arbeite in der Pflege und würde bei einer erneuten Schw ...
Hallo, seit Wochen versuche ich den Überblick zu gewinnen, aber bin tatsächlich verwirrter als zuvor. Meine Situation ist folgende: Aktuell bin ich noch bis zum 7.9.22 in Elternzeit. Mein Kind wurde am 8.12.20 geboren. Jetzt bin ich wieder schwanger und das zweite Kind soll um den 5.12.22 geboren werden. Da ich im Gesundheitswesen arbeit ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse