Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft in der Elternzeit gewertet?

Frage: Wie wird Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft in der Elternzeit gewertet?

PaulinaSchmidt123

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gerne in der Elternzeit zusammen mit meinem Mann die 2x4 Partnermonate für Geburten ab 01.07.2015 in Anspruch nehmen. Hierbei muss meines Wissens nach die wöchentliche Arbeitszeit von beiden Elternteilen auf 25-30h pro Woche reduziert werden. Als Ärztin mache ich regelmäßig Bereitschaftsdienste und Rufdienste. 1. Wie werden diese Zeiten hinsichtlich der Wochenarbeitszeit gewertet? Bereitschaftszeit ist ja seit EUGH-Urteil Arbeitszeit. Wie sieht es beim Rufdienst aus? Hier ist ja eigentlich nur die Akitvzeit+Wegezeiten Arbeitszeit oder wird dann der komplette Rufdienst in die Wochenarbeitszeit eingerechnet? 2. Wird bei den Dienstzeiten ein monatlicher Durchschnitt gebildet (z. B. wenn eine Woche 36 Stunden und in einer anderen nur 22 Stunden gearbeitet wurde) oder ist jede Woche einzeln zu werten? Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ruf­be­reit­schaf­ten zählen nicht als Ar­beits­zeit im Sin­ne des Ar­beits­zeit­ge­set­zes (Arb­ZG). Als Ar­beit im Sin­ne des Arb­ZG gilt nur die sog. Her­an­zie­hungs­zeit, al­so die Zeit, die der Ar­beit­neh­mer während ei­ner Ruf­be­reit­schaft tatsächlich an sei­nem Ar­beits­platz mit sei­ner Ar­beit ver­bringt. 2. Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, folgende Frage. Ich habe bei meinem AG (weit mehr als 15 AN) wo ich über 10 Jahre in VZ gearbeitet habe ein Jahr Elternzeit beantragt und bekommen. Mündlich hatte ich bereits Teilzeitarbeit nach Ablauf der EZ beantragt, die auch bewilligt wurde, allerdings erstmal ohne Details der genauen Stelle, Stundenzahl usw. Nun bietet m ...

Hallo, ich arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit im ärztlichen Dienst. Vereinbart sind 18h wöchentlich. Zusätzlich würde ich gerne Dienste machen. Hier gibt es einmal 24h Rufbereitschaft mit ein paar Stunden Anwesenheit und dann auf Abruf daheim und einmal 24h Dienste am We und unter der Woche. Im Wie werden diese Dienste berechnet? Als komple ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...