Fipsilotta
Hallo Frau Bader, folgende Frage. Ich habe bei meinem AG (weit mehr als 15 AN) wo ich über 10 Jahre in VZ gearbeitet habe ein Jahr Elternzeit beantragt und bekommen. Mündlich hatte ich bereits Teilzeitarbeit nach Ablauf der EZ beantragt, die auch bewilligt wurde, allerdings erstmal ohne Details der genauen Stelle, Stundenzahl usw. Nun bietet mein AG mir nur eine Stelle an wo ich zusätzlich zu meinen regulären Stunden generell nachmittags für Notfälle erreichbar sein soll (nur telefonische Klärungen). Muss ich das akzeptieren?
Hallo, das kommt zunächst einmal darauf an, ob dies vorher vertraglich schon so geregelt war. Ansonsten kommt es des weiteren darauf an, ob er dies vergüten möchte und wie häufig das vorkommt. Ich verstehe Ihren Arbeitgeber so, dass er einfach die Sicherheit haben will, Sie zu erreichen, wenn es Klärungsbedarf gibt. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit, wenn der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
Dann lebt Dein ursprünglicher VZ-Vertrag halt wieder auf.
desireekk
Müssen musst Du nicht, Du hast ja noch deinen VZ Job den Du wieder antreten kannst. Wenn Du das nicht willst, wirst Du dich mit ihm einigen müssen, wenn Du nicht ohne den Joib dastehen willst. Ich würde ggf. die Rufbereitschaft machen - wenn es entsprechen vergütet7angerechnet wird - wenn es nicht immer den ganzen Nachmittag in Anspruch nimmt. Gruss Désirée
Mitglied inaktiv
Darfst halt nicht über die 30 Std die Woche kommen. muss man halt schauen inwieweit das mit der Rufbereitschaft dann dort mit eingerechnet wird. Ich persönlich tät es nicht machen. jeden nachmittag die Woche, neben der regulären Arbeit vormittags wäre mir dann doch zuviel. Wenn der AG keinen anderen Job hat, soll er das dir schriftlich geben, damit gehst du dann zum Arbeitsamt. Und meldest dich dann dort innerhalb der Elternzeit arbeitssuchend. Sofern Kinderbetreuung kein Thema ist, kannst Du dann anteilig Arbeitslosengeld1 bekommen.
Sternenschnuppe
Sie hatte nur ein Jahr gemeldet. Da gilt entweder der Vollzeitvertrag oder man wird sich einig. Wenn nicht, dann muss sie kündigen.
Mitglied inaktiv
Vergieß das was ich geschrieben habe. da du nur 1 Jahr Elternzeit gemeldet hast, bist du echt angeschissen. Jetzt musst Du dich entweder mit dem AG einigen, die VZ stelle wieder antreten oder selbst kündigen. Hättest Du über das Elterngeld hinaus Elternzeit, hättest Du innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten können - auf den Schutz hast Du verzichtet. Halt saublöde wenn man nur ein Jahr Elternzeit meldet, will man verlängern ist man auf Gutwill des AG angewiesen.
Mitglied inaktiv
Gerade gesehen, und schon berichtigt
Sternenschnuppe
Grad gesehen :-) Schönes Wochenende.
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