Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie viel Elternzeit hat man nach einer Totgeburt

Frage: Wie viel Elternzeit hat man nach einer Totgeburt

Jessica

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Hallo, wir haben vergangene Woche, am 30.01.2017 um 02.07 unseren Sohn Jona Immanuel tot entbunden. Er hatte ein Gewicht von 1600 g und kam in der 40+4 SSW mit einer schweren Chromosomanomalie zur Welt. Nun, nachdem die ersten Tage vorbei sind stellt sich die Frage, wie es weitergeht. So weit ich es verstehe habe ich den Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz? Wie ist es mit meinem Mann? Müsste er sich sofort krank schreiben lassen, wenn er sich nicht in der Lage fühlt zu arbeiten oder hat er einen Moment Elternzeit (er hatte 7 Monate nach der Geburt beantragt) und wie ist es mit dem Elterngeld? Kindergeld werden wir wohl keins bekommen, nehme ich an? Fragen über Fragen.... Danke für ihre Antworten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Jessica, auch ich möchte Ihnen mein tiefstes Mitgefühl aussprechen. Der Mutterschutz ist, da es ja keine Frühgeburt war, acht Wochen nach der Geburt. Elterngeld Elternzeit und Kindergeld können Sie leider nicht bekommen. Ihr Mann nun kann sich aber aus psychischen Gründen vom Hausarzt krankschreiben lassen. Liebe Grüße und viel Kraft für die Zukunft NB


Mitglied inaktiv

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Mein Beileid. 1. Ehemann kann beim Hausarzt vorstellig werden, wenn er sich aus psychischen Gründen nicht arbeitsfähig fühlt (Krankschreibung). 2. Mutterschutzfrist beträgt entweder 8 Wochen oder 12 Wochen. Wenn es sich nach ärztlichem Attest um eine Frühgeburt gehandelt hat, dann 12 Wochen. Bei einer Totgeburt darf die Mutter - wenn sie es ausdrücklich wünscht - ausnahmsweise wieder in der 3. Woche arbeiten gehen. 3. Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld gibt es leider nicht.


peekaboo

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Möchte Dir mein herzliches Beileid ausdrücken. Ich wünsche Dir und Deiner Familie, dass Ihr einen Weg zur Trauerbewältigung finden werdet. Fühl Dich gedrückt LG Peeka


mellomania

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zum ersten möchte ich euch mein herzliches Beileid ausdrücken. es gilt der reguläre mutterschutz d.h 8 Wochen nach der Geburt. da es sich nicht um eine Frühgeburt handelt. ansonsten wären es 12 Wochen. Elternzeit, Eterngeld, Kindergeld gibt es leider nicht.


Mitglied inaktiv

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Herzliches Beileid. Und, ich würde durchaus versuchen ob der Hausarzt angesicht dieser Situation eine Krankschreibung Deines Mannes mit trägt. Trauerbewältigung bzw Depression kann da durchaus ein Mittel sein.


Jessica

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Im Netz hatte ich hierzu gelesen: Der Begriff „Frühgeburt“ ist im Gesetzestext nicht genauer definiert. Ob es sich um eine Frühgeburt handelt, entscheidet der behandelnde Arzt und füllt die sogenannte „Ärztliche Bescheinigung für die Gewährung von Mutterschaftsgeld bei Frühgeburten“ aus, die zusammen mit der Geburtsurkunde bei der Krankenkasse einreicht werden muss, um das Mutterschaftsgeld zu erhalten. Wenn eines der folgenden Kriterien für Frühgeburtlichkeit Ihrer Meinung nach zutrifft und Sie noch keine Bescheinigung erhalten haben, sprechen Sie den behandelnden Arzt darauf an – denn ohne die Bescheinigung bekommen Sie keine verlängerte Mutterschutzfrist! Kriterien für Frühgeburten laut Formular nach Muster 9/E (10.2014): 1. Geburtsgewicht < 2.500 Gramm 2. Geburtsgewicht > 2.500 Gramm + erhebliche Pflegebedürftigkeit wegen Unreife (mit Unreifekriterien) 3. Geburtsgewicht > 2.500 Gramm + erhebliche Pflegebedürftigkeit wegen „verfrühter Beendigung der Schwangerschaft“


Mitglied inaktiv

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Nach dem Geburtsgewicht (Punkt 1) wäre die Einstufung als Frühgeburt möglich, nach dem ET nicht. Genau darauf hatte ich mich in meiner ersten Antwort bezogen. Hat der Arzt die Bescheinigung schon ausgestellt?


Jessica

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ich habe nun die Bescheinigung aufgrund des Geburtsgewichtes ausgestellt bekommen ... Danke für die Antworten


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