carina2013
hallo. ich bin in der 17ten woche schwanger. meine frage zum elterngeld: es heisst, dass die berechnung 12 monate vor mutterschutz berechnet wird. die kleine kommt im februar 2013 zur welt. leider war ich von januar2012 bis september2012 krankgeschrieben. ich war den ganzen august und anfang september 2012 arbeiten. nun habe ich das beschäftigungsverbot (wegen starker rückenschmerzen) bekommen? wird diese zeit mitangerechnet oder bekomme ich den mindestsatz von 300€? mein nettolohn liegt bei 1.350€ mfg
Hallo, wenn die Krankheit auf der Schwangerschaft beruht., dürfen Sie dadurch keine Nachteile erleiden. Zeiten, in denen Krankengeld aus einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bezogen wird, gelten als Zeiten, in denen kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezogen wird. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommen Sie den Lohn weiter, so dass Sie auch keine Nachteile beim Elterngeld haben Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du aufgrund der Schwangerschaft krankgeschrieben warst zählen diese Monate - so Du dann Krankengeld bezogen hast - nicht mit bei der Berechnung des Elterngeldes. Die Monate werden gestrichen und weiter vorne aus der Berechnung mit dazugenommen. Warst Du aufgrund anderer Beschwerden krankgeschrieben und hast Krankengeld bezogen, dann hast Du leider Pech und diese Monate zählen mit 0,-€ in die Elterngeldberechnung mit rein. Während des Beschäftigungsverbotes bekommst Du ja dennoch weiterhin Dein Gehalt ausgezahlt - diese Monate sind also nicht 'schlechter' für Dich als richtige Arbeitsmonate. Den Mindestsatz von 300,-€ bekommst Du auf jeden Fall - ohne die Information ob Du also schwangerschaftsbedingt krank geschrieben warst oder wegen etwas anderem, kann man nicht sagen ob es sich negativ auswirkt! LG Sabine
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