Guten Tag Frau Bader,
ich habe mit meiner Ex Freundin einen gemeinsamen Sohn und das gemeinsame Sorgerecht, unser Sohn ist jetzt 16 Monte Alt. Im Jahr 2015 haben wir gemeinsam mit Kind in meiner Wohnung gelebt. Im Januar 2016 ist sie ausgezogen in ein Haus das 3 Häuser neben meinem liegt. Wir hatten die Abmachung das unser Sohn mit zu ihr zieht, und ich ihn so oft wie ich möchte sehen kann. Das hat bis Mitte Februar auch ganz gut funktioniert. Dann hat die km angefangen denn Umgang einzugrenzen, weil ich den Wunsch hatte das der gemeinsame Sohn auch bei mir übernachten sollte, dies wollte die km aber nicht. Anschließend habe ich das Jugendamt aufgesucht um eine feste Regelung zu erreichen damit die Bindung und die Förderung unseres Sohnes beide Eltern Teile wahrnehmen können. Mein Wunsch war es unseren Sohn im 2 oder 3 tageswechsel zu betreuen, dies wollte die km aber nicht. Dann habe ich versucht die regelung 2 mal die Woche für 3 Std und jedes 2 Wochenende von Freitag bis Sonntag zu erreichen, auch das wurde von der km nicht zu gelassen. Ihrer Meinung nach reicht es wenn ich ihn einmal die Woche für 3 std und jedes 2 Wochenende sehen kann. Dies neheme ich jetzt war damit die Bindung nicht ganz kaputt geht. Die km kommt nicht aus dem jetzigen Wohnort, sie möchte jetzt in Ihre Heimat ziehen. Dieser Ort liegt 70 km entfernt und man braucht eine gute Std Fahrtzeit bis dorthin. Unser Sohn ist hier in meinem Wohnort bereits im Kindergarten angemeldet und soll mit 2,5 Jahren dort hingehen. Der neue Kindergarten in dem die km unsren Sohn anmelden möchte könnte er erst mit 3,5 Jahren besuchen. Da sie ab Anfang 2017 wieder arbeiten gehen möchte, müsste mein Sohn im Elternhaus der km betreut werden obwohl ich dies ausüben könnte, da ich beruflich die Arbeitszeiten so flexibel halten kann. Desweiteren hat unser Sohn eine gute Bindung zu beiden Familien da wir fast täglich bei meiner Familie und deren Kinder zu Besuch waren und jedes 2 wochende bei den Eltern der km. Auch eine krabbelgruppe wurde besucht die km geht dort aber nicht mehr hin. Ich möchte es wieder machen aber die km lässt es nicht zu. Jetzt ist es so das sie ihre Wohnung schon gekündigt hat. Und ich es nicht wusste. Ich möchte gerne das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen. Ich möchte zum wohle unseres kindes das unser Sohn in einem Wechselmodus groß wird. Gerade weil er noch so klein ist. Und es nicht zum Wohle ist wenn er auf Mama oder Papa nur alle 2 Wochen zu greifen kann. Wie sehen sie meine Chancen auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Vielen Dank
von
Melzig
am 10.05.2016, 12:33
Antwort auf:
wie sind meine Chance auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
sofort zum Anwalt und Einstweilige Anordnung gegen den Umzug beantragen!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2016
Antwort auf:
wie sind meine Chance auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht
Kommt auf den Richter an würde ich sagen. was Du aber SOFORT machen solltest ist gegen den Umzug des Kindes Einspruch erheben. Beim Jugendamt wie beim Familiengericht. Auch beim Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort und auch in dem KiGa.
Ihre Wohnung kann sie ja kündigen, die mutter darf hinziehen wo sie hin will. Nur das Kind eben nicht. Da benötigt sie deine Erlaubnis für.
Hat die Mutter erst einmal Fakten geschaffen sehen Deine Karten nämlich weit schlechter aus. ist der Umzug mal gelaufen tun sich die Richter extrem schwer damit der Mutter doch noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Zudem wenn sie damit um die Ecke kommt wegen der Arbeit umgezogen zu sein.
Wechselmodel wird nicht funktionieren wenn einer dagegen ist. Was bei der Mutter ja der Fall zu sein scheint. Zudem mit dem Umzug ist das erst recht unmöglich. Mit der derzeitigen Wohnsituation wäre das gegangen, aber das ist ja wohl erledigt.
Und mach nicht den Fehler das Sorgerecht auch alleine haben zu wollen oder gegen die Mutter persönlich zu werden. da du schon länger das JA im Boot hast und zudem ja Bereitschaft gezeigt hast eine Lösung zu finden, sieht es meiner Meinung nach jedenfalls nicht hoffnungslos aus. leicht wird es aber sicherlich nicht.
Mitglied inaktiv - 10.05.2016, 13:03
Antwort auf:
wie sind meine Chance auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht
Danke für die schnelle Antwort. Damit ist mir schon ein wenig geholfen. Ich habe auch beim Jugendamt gesagt das ich dem Umzug nicht zustimme. Ich möchte auch nicht das alleinige Sorgerecht haben oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nur leider sehe ich die Chancen das Leben so zu gestalten, das es am besten für unsren Sohn ist, nur dann wenn ich es habe, weil ich wesentlich kooperativer bin im Umgang mit dem Besuchsrecht. Ich hatte mal die Option für meinen Arbeitgeber in die Heimat der km zu ziehen und von dort aus zu arbeiten. Das hätte ich auch gemacht wenn eine gute Regelung mit der km möglich gewesen wäre. Aber dies ist ja ihrer Seits leider nicht zustande gekommen. Somit habe ich diese Option verloren. Die Grundvoraussetzung war das ich ganz konkrete besuchzeiten mit dem Arbeitgeber treffen musste. Damit das planbar ist. Da die km aber die 3 Std in der Woche flexibel halten möchte ging das dann nicht. Wobei meine Grundvoraussetzung dieser Option eine mindestens 2 bis 3 tageregelung oder am besten ein Wechselmodell war. Die km ist auch eine gute Mutter das möchte ich garnicht bestreiten.wir haben halt unterschiedliche Stärken und die möchte ich durch umfangreiche kontakregelung zum Vorteil unseres Sohnes nutzen. Was nur möglich wäre wenn ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe. Mann muß ja auch mal überlegen das wir neue Lebenspartner haben. Was ich auch gut finde, was aber nicht gut ist das unser Sohn noch so jung ist und das alles nicht verstehen kann, wer jetzt Mama und Papa wirklich sind und das möchte ich fördern. Das unser Sohn genügen Zeit mit Mama und Papa hat um dieses zu verstehen und damit groß zu werden. Die km behauptet jetzt leider das ich dem Umzug beim Jugendamt zugestimmt hätte, was aber nicht getan habe. Lediglich habe ich diese Option erwahnt. Und ich habe auch immer das Jugendamt darüber informiert wie die aktuelle Situation ist.
von
Melzig
am 10.05.2016, 14:00
Antwort auf:
wie sind meine Chance auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht
Du musst *schriftlich* beim Jugendamt und bei der Meldebehörde den Widerspruch anmelden, ein Telefonat wird nicht genügen. Ich gehe davon aus, dass du bereit bist, das Kind dauerhaft bei dir aufzunehmen falls die Mutter dennoch wegziehen möchte?
von
Pamo
am 10.05.2016, 14:05
Antwort auf:
wie sind meine Chance auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht
Natürlich bin ich bereit meinen Sohn bei mir aufzunehmen. Ich habe auch alle Möglichkeiten dies umzusetzen. Dann werde ich jetzt mal schriftlich den Ämtern und Kiga den Umzug der km mit Kind untersagen.
von
Melzig
am 10.05.2016, 14:14
Antwort auf:
wie sind meine Chance auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht
Und immer schön formvollendet höflich, aber unmissverständlich formulieren. Viel Erfolg!
von
Pamo
am 10.05.2016, 14:22