Mantelfrau
Guten Tag Frau Bader, ich habe bereits vor sieben Wochen bei meinem AG mitgeteilt, dass ich gerne zum 01.06.2014 15h in der Woche Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen möchte. Trotz mehrmaligen Nachfragen habe ich noch keine Stelle angeboten bekommen, außer die Info, dass man nun auf der Suche nach einer Stelle ist. Meine Frage ist nun, ob ich dieses "hinhalten" erdulden muss oder ob es eine Frist gibt, in der mein AG mir eine Stelle anbieten muss?
Hallo, Nach schriftlicher Antragstellung sollen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen auf die Verringerung der Arbeitszeit und deren Ausgestaltung einigen. Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, hat er dies dem Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen schriftlich begründet mitzuteilen. Versäumt der Arbeitgeber es, dem Antrag rechtzeitig oder gar nicht zuzustimmen, gilt nicht automatisch die kürzere Arbeitszeit wie beim TzBfG; vielmehr muss der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Es gibt eine Anzahl von gerichtlichen Verfahren, jedoch scheut der Arbeitnehmer in der Regel vor der Klage zurück, da er das Arbeitsverhältnis nicht belasten möchte. Die „mutigen“ Arbeitnehmer verlassen sich auf den Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt nicht mehr kündigen, von dem an Elternzeit verlangt wurde, frühestens ab acht Wochen vor Beginn und während der Elternzeit. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Eigentlich gibt man das schon an wenn man die Elternzeit meldet. In der Regel setzt man sich dann 3 Monate vorher zusammen und klärt die Details. Kannst Du zum Arbeitgeber hingehen, dann würde ich das morgen persönlich klären. Er kann betriebsbedingt ablehnen und Dir schriftlich geben dass er Dich nicht beschäftigen kann, Du aber in Elternzeit woanders arbeiten darfst. Wenn Du dann noch Kinderbetreuung nachweisen kannst, dann kannst Du anteiliges ALG1 beantragen.
Ähnliche Fragen
Meinem Ex ist es nie Recht was ich eingepackt habe. Es ist ihm zu alt, zu klein, nicht die Schuhe die er sich wünscht, etc... Wenn es mal wieder nicht gefällt oder ich womöglich etwas vergessen habe ( ich habe 4 Kinder und bin Vollzeit berufstätig ), terrorisiert, beschimpft und demütig mich per SMS. Erscheint plötzlich zu Elternabenden, obwohl er ...
Guten Tag Frau Bader, Ich fand bereits eine Frage hier mit demselben Inhalt, allerdings 12 Jahre alt. Da die Rechtslage sich geändert haben könnte, frage ich nochmal und bitte um Verständnis. Da ich keine Kinderbetreuung habe, wenn meine Erziehungszeit endet, kann ich nicht arbeiten. Mein Arbeitgeber stellt mich aber wieder ein, sobald mein Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein 9 Monate altes Baby welches ich stille. Leider mag mein Kind keine Flasche. Ich musste mein Arbeitsverhältnis kündigen. Ich möchte nun Arbeitslosengeld beziehen. Daher meine Fragen: Stehe ich dem Arbeitsmarkt trotz stillen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung (Babysitter vorhanden). Gibt es eine zeitliche Begrenz ...
Sehr geehrte Frau Bader, im Falle unseres frühzeitigen Todes möchten wir meinen Bruder als Vormund und alleinigen Erziehungsberechtigten für unsere Kinder einsetzen. Ist dafür eine notarielle Verfügung notwendig? Wir möchten auf keinen Fall, dass die Kinder woanders unterkommen. MfG Bondgirl
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich möchten gerne festlegen, wer im Falle unseres Todes unsere Tochter weiter betreut. Reicht ein selbstverfasstes Schriftstück, was wir jeweils bei uns und der betreffenden Person hinterlegen würden, aus? Oder ist eine notarielle Beglaubigung notwendig? Vielen Dank
Hallo. Ich habe eine kurze Frage, gibt es eine Möglichkeit das mein Exmann mich entgultig in Ruhe lässt? Wir haben ein Kind zusammen, alle 2 Wochenenden ist er bei ihm und Mittwochs. Er ruft mich ununterbrochen an, schreibt Nachrichten, macht mich vor unserem Kind (5Jahre) sowas von runter verbal. Ich gehe arbeiten er sagt die ganze Zeit das ich ...
Guten Tag. Was muss ich dem kinds Vater alles am Wochenende mitgeben und wieviel.? Der KV hat die Kinder jedes 2te Wochenende und einen Tag in der Woche über Nacht. Er hat für die Kinder Anziehsachen von mir mit bekommen. Er fordert monatlich neue Sachen. Ich versteh nicht was er mit den Sachen macht, vielleicht nicht waschen.. Meine Frage wä ...
Guten Tag, ich habe von meinem Arbeitgeber das Angebot, den Firmenwagen auch während der Elternzeit zu fahren. Hierfür würde er mir jeden Monat den 1% vom BLP in Rechnung stellen. Ich muss also 411 EUR an meinen AG überweisen. Laut aktueller Auskunft schmälert mein Firmenwagen das Elterngeld. Im Internet wird immer davon berichtet, dass der Fir ...
Sehr geehrte Fr. Bader, ist eine Sorgerechtsvollmacht und -verfügung gültig, wenn nur einer von 2 Sorgeberechtigten sie unterschreibt? Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich meine den (unwahrscheinlichen) Fall, dass beiden Sorgeberechtigten etwas passiert. Reicht es dann aus, wenn eine von nur einem der beiden unterschriebene Sorgerechtsvollmacht / -verfügung vorliegt, um zu verhindern, dass bspw. ein völlig Fremder zum Vormund ernannt wird?
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner