Waldfee Tinki
Hallo, die letzte Berechnung des Kindesunterhaltes durch das Jugendamt liegt 20 Monate zurück. Es gibt einen Titel, das Geld wird gezahlt. Nun hatten ist ja zum 1.1.2016 die Düsseldorfer Tabelle angepasst worden. Außerdem profitiert mein Ex-Mann jedes Jahr von einer Gehaltserhöhung. Dazu kommt, dass eins der Kinder in die nächste Alterstufe rutscht in wenigen Tagen. Der Ex gibt an, dass ihm das Jugendamt die Auskunft gegeben hat, dass diese Gründe keine vorzeitige Neuberechnung rechtfertigen. Das Jugendamt berechnet erst nach vollen 2 Jahren neu. Ist das denn richtig so?
Hallo, es kann auch in weniger als 2 Jahren neu gerechnet werde, wenn sich eine wesentliche Änderung ergibt Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ist das kein dynamischer Titel? Der passt sich dann zumindest an Alter und Tabelle alleine an.
Strudelteigteilchen
Für die Änderungen in der DT und der Altersstufe muß man doch nicht gleich eine komplette Neuberechnung durchführen. Da nimmt man dann den Betrag aus der neuen Tabelle bzw. aus der anderen Stufe und gut is´. Bei der Gehaltserhöhung muß man halt schauen, ob das wirklich Auswirkungen haben wird. War denn vorher viel oder wenig Spielraum zur nächsthöheren Stufe?
Pamo
Mir wäre es ziemlich egal, was das Jugendamt angeblich dem Ex erzählt hat. Ich tät selber Erkundigungen einziehen, vorausgesetzt, der Titel ist nicht sowieso dynamisch.
Waldfee Tinki
Natürlich werde ich mich noch selbst beim Jugendamt erkundigen. Leider kann ich da Werte aus der Tabelle raussuchen wie ich will. Das interessiert ihn nicht. Bei der Gehaltsstufe war es zuletzt wirklich kurz unter der nächsthöheren Stufe. Wie genau ist ein dynamischer Titel formuliert? Bei mir stehen konkreter Zahlbetrag drin. Aber es ist auch folgende Formulierung dick angetrichen: "Ab dem TT.MM.JJJJ monatlich x % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe nach Paragraph 162a BGB. "
desireekk
Das ist dynamisch :-) Er muss die Altersstufe anpassen wenn das Kind älter wird Und quasi monatlich prüfen, was der x%-Betrag denn genau in seiner Gehaltsstufe ist. Die Gehaltsstufe ist quasi das einzige was sich nicht dynamisch ändert. Nach 24 Monaten kannst Du erneu prüfen lassen. Ich würde ihn nochmal freundlich schriftlich/eingeschrieben darauf hinweisen dass er seit Januar (und seit August 2015 schon?) zuwenig zahlt und er bitte bis xx.xx.xxxx nachzahlt. Wenn er das nicht tut, setze dich einfach mit den für seinen Wohnsitz zuständigen Gerichtsvollzieher in Verbindung, der macht das kurz und schmerzlos für Dich (hab ich schon durch). Gruß D
Strudelteigteilchen
Sondern hauptsächlich ums durchsetzen der Ansprüche, die sich aufgrund der Änderungen in der DT und des Sprungs in eine höhere Altersstufe ergeben haben. Im Rahmen einer Beistandschaft sollte sich eigentlich das Jugendamt darum kümmern, daß der Betrag entsprechend angepaßt wird - eine komplette Neuberechnung ist dafür nicht notwendig. Wenn keine Beistandschaft besteht, mußt Du Dich tatsächlich selber drum kümmern - notfalls mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers.
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