Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie muss ich vorgehen während der Elternzeit?

Frage: Wie muss ich vorgehen während der Elternzeit?

PuschelMaus

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Hallo zusammen, im November 2017 ist unsere Tochter geboren. Unser Sohn wird bald sechs. Zum damaligen Zeitpunkt musste ich meine Elternzeit bis März 2019 beantragen, da wir vorher keinen Krippenplatz bekommen hätten. Nun können wir doch ab Dezember in die Krippe gehen. Vor dieser Schwangerschaft habe ich fünf Jahre in fester Anstellung gearbeitet. Nun zu meinem Problem: Ich kann meine vorherige Tätigkeit aufgrund von abendlichen Aussendienst nicht mehr ausüben. Möchte also demzufolge nicht in meinen alten Job zurück. Wie soll ich nun am Besten vorgehen, weil ich ja meine Elternzeit ändern muss ( von März 2019 auf Dezember 2018), kündigen müsste ich auch und wollte mich dann als arbeitssuchend melden. Da ich noch nie arbeitslos war weiß ich nicht wie ich mich richtig verhalten soll. Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen. P. S. : sorry für den langen Text.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde mit Zustimmung des alten AG TZ in EZ bei einem anderen Ag arbeiten. Und nicht kündigen. Liebe Grüße NB


mellomania

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ich würde nicht kündigen. du darfst während der elternzeit bis zu 30 h auch woanders arbeiten. suche dir etwas, was dir entspricht, melde das bei deinem AG da er vor vertragsunterzeichnung zustimmen muss, und küngige erst, wenn du die probezeit beim neuen AG rum hast und alles gut läuft. so habe ich es gemacht. außer du möchtest nicht arbeiten. dann würde ich aber nicht kündigen, sondern das 3. jahr noch dranhängen. denn ohne elternzeit als arbeitslos musst du dich selber versichern.


PuschelMaus

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Also laut Arbeitsamt, würden die mich als arbeitssuchend aufnehmen. Ohne das ich mich selbst versichern müßte. Da bei mir wohl der Grund vorliegt, dass ich auch keine Sperre bekomme würde. Arbeiten möchte ich auf jeden Fall, aber auch in aller Ruhe suchen. Das Problem liegt einfach nur darin, dass ich den Krippenplatz nehmen muss, da er sonst anderweitig vergeben wird und das möchten wir natürlich nicht. Gleichzeitig möchte ich aber eben nicht zu meinem alten Arbeitgeber zurück aufgrund des aussendiensten am Abend. Da wir nur ein kleiner Betrieb von zwei angeseund dem Chef sind, wird er mir auch keine andere Stelle anbieten können.


Mitglied inaktiv

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Du musst wegen dem Krippenplatz doch deine EZ nicht beenden. Das eine schließt das andere nicht aus. Hast du mit deinem AG schon gesprochen, ob TZ ohne die abendlichen Außendienste mögliche ist? Kann der Vater die Kinder nicht abends übernehmen? Bei Kind1 ging es doch auch mit Abenddienst. Warum nicht jetzt bewerben und suchen bis die aktuelle EZ vorbei ist? Du kannst dich auch in EZ und Job schon arbeitssuchend melden. Ich versteh nicht, warum du meinst, die EZ jetzt unterbrechen zu müssen. Ich sehe dafür keine Notwendigkeit. LG Lilly


PuschelMaus

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Hallo Lilly, na ja, da ich die elternzeit ja länger beantragt habe ist es natürlich auf finanzieller Sicht für uns besser, wenn ich mich erstmal arbeitssuchend melde und nur das eine Jahr elternzeit nehme. Bei unserem Sohn hatten wir die Mutter meines Mannes zum "einspringen". Leider ist sie schwer erkrankt und wir möchten ihr das jetzt einfach nicht mehr zumuten mit zwei Kindern. Mein Mann ist arbeitsbedingt nicht jeden Abend zur selben Zeit zu Hause, so dass aussendienst am Abend eher schwierig zu planen wäre.


Felica

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Das eine schließt doch das andere nicht aus. Melde dich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend. damit sagst du denen, wenn sich ein passender Job findet, sollen die auch an dich denken. mehr bedeutete arbeitssuchend nicht, da gibt es kein Geld für, man ist auch nicht über das Amt versichert. Arbeitssuchend kann man sich immer melden, selbst wenn man Arbeit hat. Sperre oder so kann es nicht geben weil eben keinerlei Gelder fließen. Hat man keine Arbeit mehr oder droht dieses, meldet man sich dagegen beim Arbeitsamt als arbeitslos. Dann wird geprüft ob Anspruch auf ALG1 besteht. Ist man in EZ, will TZ arbeiten, dieses ist aber beim eigentlichen AG nicht möglich, kann man sich für die gesuchte TZ-Stelle beim Arbeitsamt arbeitslos melden. EZ ist da ein Sonderfall da das eigentliche Arbeitsverhältnis ja ruht. Hat man Anspruch auf ALG1, kann man das auch anteilig in der EZ beziehen. Wenn deine Kinderbetreuungszeiten eine TZ-Arbeit bei deinem Ag nicht möglich wäre, wäre das eine Option. dafür musst du deinen VZ-Vertrag dann aber noch nicht kündigen, der bleibt weiter bestehen. Erst wenn du entweder was neues hast kannst du kündigen. oder aber wenn deine EZ endet und du nicht vor hast zurück zu kehren musst du 3 Monate vorher kündigen. Du könntest aber auch deine EZ verlängern und weiterhin woanders in EZ arbeiten. Zu kündigen solange man die EZ noch nicht voll genutzt haben ist selten eine gute Idee. Dieses Option sollte man immer noch als Hintertüre haben. Macht sich auch besser in ungekündigter Stellung sich zu bewerben wie wenn da ein arbeitslos oder in Elternzeit steht. Zumal mit Ende des Vertrages deine EZ endet und dein neuer AG nicht automatisch diese wieder annehmen muss. Hole dir das OK vom AG woanders zu arbeiten, melde dich beim Amt als arbeitssuchend oder auch als arbeitslos im Rahmen der EZ und dann schau weiter. Bekommst du aktuell noch EG würde das auf mögliches Einkommen angerechnet werden. Arbeitsangebote wirst du vom Amt wahrscheinlich keine bekommen, also lieber selbst schauen. und denk dran noch gut 1-2 Monate Puffer für die Eingewöhnung zu haben. ALG1 bekommst du eh erst, ob auf VZ oder auf TZ, sobald du eine funktionierende Kinderbetreuung hast.


Felica

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Dein Denkfehler ist das du erst kündigen musst um dich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend oder arbeitslos zu melden.


PuschelMaus

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Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Mein AG stimmt einer Arbeit woanders nicht zu. Kann ich nicht die elternzeit verkürzen auf ein Jahr unfd mich dann arbeitslos melden? LG PuschelMaus


Mitglied inaktiv

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Man kann gemeldete EZ nicht einfach so beenden. Dafür müssten schon schwerwiegende Grunde vorliegen, wie der Wegfall des eigentlichen Ernährer-Einkommens (Unfall, Tod, Arbeitslosigkeit). Du kannst ggf mit deinem AG aber trotzdem über einen Aufhebungsvertrag reden. Führt aber in den meisten Fällen zu einer Sperre und ich bezweifle, dass das Amt das hier wirklich anders sieht, denn du kannst genauso in EZ nach einem neuen Job suchen ohne dafür dem Staat ""zur Last" zu fallen. Die finanzielle Situation war euch doch klar, als du EZ gemeldet hast. Such jetzt, es ist ja noch Zeit. LG Lilly


mellomania

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nur aus gewichtigen gründen, wenn es z.b. ein direkter konkurrent ist. ansonsten DARF er das gar nicht ablehnen!!


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