Krümmel 2014
Hallo Frau Bader, Ich habe auch eine kleine Frage. Ich bin 30, zurzeit in der 11. Woche schwanger. Übe in Vollzeit eine nichtselbstständige Tätigkeit aus und habe nebenbei noch ein Gewerbe angemeldet. Aufgrund des Gewerbes habe ich vor ca. 2 Jahren in die private Krankenversicherung gewechselt, da die gesetzliche einfach zu hohe Beiträge haben wollte. Nun muss ich das Gewerbe abmelden, da ich es zeitlich und nervlich nicht mehr schaffe. Da ich ja die nichtselbstständige Arbeit bis zur Geburt noch weiter ausübe, komme ich –denke ich – ohne Probleme wieder in die gesetzliche KK. Die Frage ist nun, wann spätestens muss ich das Gewerbe abmelden, um keine Probleme beim Wechsel zu haben. Ich habe zurzeit noch Aufträge, die ich noch abarbeiten muss, deshalb muss ich den Zeitpunkt des Wechsels genau kennen. LG Krümmel 2014
Hallo, ich wüsste keine Frist, würde es aber nicht zu nah vor der geburt machen, sonst könnte man Ihnen Willkür unterstellen Liebe Grüsse, NB
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