Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie hoch ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie hoch ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Sugar04

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Hallo, ich befinde mich zur Zeit im dritten Jahr Elternzeit meines ersten Kindes. Während der kompletten Elternzeit habe ich bisher nicht gearbeitet. Vor der Elternzeit war ich voll angestellt tätig bei Arbeitgeber A. Die Elternzeit bei diesem Arbeitgeber endet im Dezember 2020. Ab März 2020 möchte ich bei einem anderen Arbeitgeber B einen Minijob annehmen (Bezahlung zwischen 200 und 300 Euro pro Monat). Nun bin ich wieder schwanger, Geburtstermin für das zweite Kind ist im Oktober 2020. Auf das erneute Elterngeld müsste der Minijob vor und nach der Geburt des zweiten Kindes keine Auswirkung haben, da mir ja eh nur das Mindest-Eltergeld von 300 Euro zusteht. Wie sieht es aber mit dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus? Ich werde beim Arbeitgeber A meine Elternzeit wegen neuem Mutterschutz unterbrechen. Erhalte ich von ihm dann den vollen Zuschuss wie vor der Geburt des ersten Kindes? Oder habe ich durch das Annehmen des Minijobs deswegen nun Nachteile bezüglich des Arbeitgeber-Zuschusses? Vielen lieben Dank und viele Grüße, Sugar04


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was wäre denn, wenn Sie nicht schwanger gewesen wären, ab Dez? Ich gehe mal davon aus, dann würde der alte Vertrag wieder aufleben u der Minijob wäre beendet? Weil er nur für die EZ befristet ist? Dann lebt der VZ-Vertrag wieder auf und Sie bekommen MG aus dem VZ-Vertrag Liebe Grüße NB


Paulinchen83

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Nein, du erhälst den vollen Muschuzuschuß. Der Minijob hat darauf keine Auswirkung.


Sugar04

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Hallo Frau Bader, ja, wenn ich nicht schwanger wäre würde der ursprüngliche Arbeitsvertrag fortgeführt werden, evtl. aber nur in Teilzeit. Den Minijob möchte ich nun aber in meiner erneuten Elternzeit nach Geburt des zweiten Kindes weiterführen. VG


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