Kiwu90
Guten Tag, Ich bin noch bis Ende Juli in Elternzeit. Da ich wieder schwanger bin kann ich ca 6 Monate arbeiten bis ich wieder in Mutterschutz gehe. Bei der ersten Schwangerschaft habe ich ja Geld anhand der letzten 12 Monate arbeiten bekommen. Wie wäre das jetzt geregelt da ich nur 6 Monate arbeiten werde? Mit freundlichen Grüßen Kim
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
KielSprotte
Es gelten wieder die letzten 12 Monate. Max. 14 Monate EZ können ausgeklammert werden und durch frühere Abrechnungen ersetzt werden, sonst Nullrunden. Wann ist Kind 1 geboren, wann kommt Kind 2?
Felica
Warum sollte das bei einem zweiten Kind anders sein? EZ bedeutet ja nicht das man nicht arbeiten darf. Also logisch das es wieder nach den 12 Monaten vor Geburt geht. Wobei wie beim ersten Kind auch, die Monate in denen man Mutterschaftsgeld bekommt, wieder ausgeklammert werden. Dazu dann noch bis zu längstens 14 Monate Elterngeld. Warst du länger daheim ohne in EZ gearbeitet zu haben, werden die Monate mit 0 € angesetzt. Sonst wären ja die benachteiligt welche in der EZ arbeiten.
MamaausM
Genau sagen kann man es, wenn du uns verräts wann Kind 1 geboren wann et Kind 2 ist und wie lange Elterngeld bezogen wurde
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