natka2412
Liebe Frau Bader, Ich hoffe sie können mir helfen. 1. Ich habe Anfang März meinen sohn bekommen, und nur selber Elternzeit für ein Jahr beantragt. Das möchte ich für 6monate verlängern. Wie wird das elterngeld dann berechnet würde es jetzt schon gekürzt oder bleibt der gleiche betrag (zurzeit 485€)? Und wann müsste ich es beantragen. Mein AV läuft Anfang November.16 aus. 2. Mein Mann möchte nächstes jahr elternzeit nähmen, für die Eingewöhnung wenn der kleine in die kita kommt da ich meine Ausbildung in dieser Zeit anfange. Wann beantragen und wie wird das Geld berechnet ? 3. Wenn ich in der Ausbildung bin, bekomme ich als Mama auch Kindergeld und Bafög? (Ich bin 22, verheiratet & mein Mann verdient um die 2,7brutto) Ich bedanke mich im voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Natka2412
Hallo, 1. Sie haben keinen Anspruch auf Verlängern, Frist ist 7 Wo. 2. Kann er machen, EG gibt es nur in den ersten 14 Mo. 3. KG ja, Bafög eher nicht Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Elterngeld gibt es maximal bis zum 14. Lebensmonat, wenn der Partner auch zwei Monate nimmt. Nach dem Elterngeld musst Du Deine Krankenkasse selbst zahlen oder Dich beim Mann mitversichern, sofern er nicht privat versichert ist. Da müsst ihr noch einmal neu planen denke ich.
An77
Zu 1. Viell. normale EG-Monate in EG-Plus-Monate umwandeln? Ich würd dazu bei der EG-Stelle vorsprechen. Zu 2. Dein Mann muss ganz normal bei seinem AG Elternzeit beantragen und das EG auch so beantragen, wie Du das gemacht hattest. --> Formular Zu 3. Frag bei der Bafög-Stelle nach. Die berechenen das ja anhand des Einkommens. Kriegst Du Ausbildungsentgelt? Kindergeld wird meines Wissens normal weiter gezahlt.
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