Guten Tag, wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man ein Beschäftigungsverbot erhält, vorher aber >12 Monate vollzeit arbeiten war bei einem Festgehalt ohne Zuschläge?
Es gibt doch seit dem 01.01.2013 Änderungen bei der Berechnung...
Bin mir derzeit total unsicher, vielen Dank!
von
Suse78
am 03.01.2013, 18:30
Antwort auf:
Wie erfolgt die Berechnung des Elterngeldes bei Beschäftigungsverbot?
Hallo,
die Zeiten des BV zählen wie normaler Lohn, wenn Sie vorher arbeitssuchend waren, zählt das als 0
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2013
Antwort auf:
Wie erfolgt die Berechnung des Elterngeldes bei Beschäftigungsverbot?
Das Gehalt läuft ja ohne Minderung bei Beschäftigungsverbot weiter. Alle vollen Gehaltsmonate bis zum Beginn des Mutterschutzes gehörten bisher immer zur Berechnung dazu (ob mit oder ohne Beschäftigungsverbot), ich habe nicht gehört, dass sich daran was geändert hat, sondern nur an der Art der Berechnung.
LG
von
Jana78
am 04.01.2013, 13:17