mama 9-13
Hallo Frau Bader, wie genau sollte die Info über Elternzeit formuliert sein? Ich hab vom MInisterium die Broschüre gelesen, aber es ist gerade soviel.. Nehme ich den ersten Tag nach dem MuSchu als 1. Tag und dann plus 2 Jahre? Wie sollte ich bzgl. des "aufgesparten" 3. Jahres formulieren. Kann mir gut vorstelen, dass ich ganz zuhause bleibe, will mir aber die Chance natürlich nicht komplett verbauen. Bin im öD, wo es sowas wie Sonderurlaub gibt. Sollte ich dann erst 3 Jahre EZ und danach Sonderurlaub nehmen oder 2 Jahre EZ und das 3. Jahr aufheben und zwischendurch ggf Sonderurlaub nehmen? Vielen Dank mama 9-13
Hallo, am besten schreibt man ein Datum, damit alle Unklarheit beseitigt sind. Sie können Ihre zuschreiben dass sich vorbehalten, auch noch das dritte Jahr zu nehmen. Liebe Grüße, NB
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Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
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Sehr geehrte Frau Bader, Danke vorab für Ihre Rückmeldung auf meine letzte Frage. Nach einigem am recherchieren kam die Idee, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende. Ich selbst bin schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit. Wäre das die ehrlichere Variante meinem AG gegenüber anstatt mich nach der vereinbarten TZ in Elt ...
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Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
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