Secondchild
Guten Abend Frau Bäder Ich bin im 5. Monat schwanger und arbeite im Bereich der stationären Jugendhilfe. Nun ist es ja so, dass ich keine Nachtdienste mehr übernehmen darf. Kann sich das negativ auf meinen Lohn auswirken. Welches Gesetz greift denn im MuSchG? Schonmal vielen Dank
Hallo, Nein, das darf sich nicht negativ auswirken. Und ja, es gilt das MuSchG. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, im November endet mein Elterngeldbezug nach der Basiszeit von 12 Monaten. Meine Elternzeit geht noch bis November nächstes Jahr. Ab Januar wollte ich wieder in TZ arbeiten und habe das auch beim AG so angemeldet und bereits besprochen. Da ich aber bei Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalte, und jetzt wieder schwanger bi ...
Ich arbeite in einem Einzelhandels Unternehmen, indem vermutlich bald Gehaltskürzung passieren. Es soll einen Haustarif eingeführt werden. Ich bin nun schwanger. Sollten diese Gehaltskürzungen stattfinden, darf mein Arbeitgeber auch mir als Schwangere das Gehalt senken? Oder bin ich davor geschützt als schwangere? Vielen Dank im Voraus
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Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
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Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in einem betrieblich ausgestellten Beschäftigungsverbot, welches bis zum Beginn des Mutterschutzes am 05.11.26 gilt. Bereits Anfang des Jahres, vor Beginn meiner Schwangerschaft, teilte ich meinem AG mit, dass ich im Sommer umziehen werde, dies wurde schriftlich in einem Protokoll vermerkt. Nun m ...
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