Secondchild
Guten Abend Frau Bäder Ich bin im 5. Monat schwanger und arbeite im Bereich der stationären Jugendhilfe. Nun ist es ja so, dass ich keine Nachtdienste mehr übernehmen darf. Kann sich das negativ auf meinen Lohn auswirken. Welches Gesetz greift denn im MuSchG? Schonmal vielen Dank
Hallo, Nein, das darf sich nicht negativ auswirken. Und ja, es gilt das MuSchG. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, im November endet mein Elterngeldbezug nach der Basiszeit von 12 Monaten. Meine Elternzeit geht noch bis November nächstes Jahr. Ab Januar wollte ich wieder in TZ arbeiten und habe das auch beim AG so angemeldet und bereits besprochen. Da ich aber bei Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalte, und jetzt wieder schwanger bi ...
Ich arbeite in einem Einzelhandels Unternehmen, indem vermutlich bald Gehaltskürzung passieren. Es soll einen Haustarif eingeführt werden. Ich bin nun schwanger. Sollten diese Gehaltskürzungen stattfinden, darf mein Arbeitgeber auch mir als Schwangere das Gehalt senken? Oder bin ich davor geschützt als schwangere? Vielen Dank im Voraus
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