Anna203
Hallo, ich bin seit dem 01.10.2010 bei meinem jetzigen Arbeitgeber angestellt. Habe einen befristeten Vertrag bis zum 30.09.2012. Ende Juli gehe ich in den Mutterschutz. In der Zeit bis zur Geburt wie ich meine zu wissen zahlt meine Krankenkasse und mein Arbeitgeber stockt auf. Laut FA ist mein Entbindungstermin am 08.09.2012. Da der Mutterschutz ja bis 8 Wochen nach der Entbindung geht, werde ich ja dann ab dem 01.10.2012 quasi arbeitssuchend sein. Meine Frage also. Zahlt ab dem 01.10.2012 dann die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit stockt auf??? MfG Anna203
Hallo, wenn der Vertrag während des Mutterschutzes endet, wird das volle Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bezahlt.Arbeitslosengeld 1 erhalten Sie im Anschluss nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ansonsten können Sie es nach Ablauf der Elternzeit (es ist keine wirkliche Elternzeit, dass Sie kein Arbeitgeber haben) noch nehmen. Liebe Grüße, NB
sommersone
Im mutterschutz bekommst du kein Geld .Dein vertrag läuft aus und Arbeitssuchend kannst du dich nicht melden ,weil Baby da ist .Oder hast du eine Betreuung ? Der mutterschutz muss nach Geburt 8 weochen sein da darfst du nicht Arbeiten.
Anna203
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