Ni_So
Guten Tag Frau Bader, gern auch an alle ich frage hier heute mal für meinen Bruder. Die Situation: Eltern sind nicht verheiratet / 1 Sohn - 6 Jahre Er hat sich getrennt, nachdem sie ihn betrogen hat. Kurzfristiger Auszug aus der gemeinsamen Wohnung auf ihren Wunsch. Er soll ein Schriftstück unterschreiben, in dem unter anderem der Unterhalt bis zum 11. Lebensjahr festgelegt ist, sowie Übernahme weiterer Kosten wie Sportverein, auch das er den Vertrag für den Sportverein den er zahlt, nicht kündigen darf. (Sie ist Rechtsanwaltsgehilfin). Außerdem steht in dem Schreiben, das bei Zahlungsverzug aufgrund des unterzeichneten Dokumentes sofort ein vollstreckbarer Titel beantragt werden kann. Er fühlt sich damit nicht wohl und hat das auch kommuniziert. Wo kann er jetzt Hilfe bekommen um z.B. die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes zu erfahren? Das Jugendamt hilft ihm nicht (´sie sind für die Kinder da´- so deren Auskunft). Er zahlt jetzt bis auf weiteres erstmal in der Höhe des von der Mutter gewünschten Unterhaltes mit dem Zahlungsvermerk: Vorschuss bis zur Unterhaltsfestlegung. Aber sie hat kein Interesse das festlegen zu lassen und beharrt auf ihrem aufgesetzten Schriftstück. Vielen Dank. Ich weiß das sie keine Angaben zur konkreten Situation machen dürfen, es geht auch nur darum, wo er sich jetzt hinwenden kann. Es geht ihm momentan sehr schlecht und ich möchte ihn gern unterstützen wo ich kann.
Hallo, er soll nichts unterschreiben und einen RA aufsuchen! Lieeb Grüße NB
Pamo
Ein Anwalt kann den Unterhalt errechnen. Er kann schon mal in den automatischen Rechner reingucken, das gibt ihm eine ganz gute Hausnummer. http://www.oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/unterhaltsrechner.html Dein Bruder soll nicht vergessen, den Umgang verbindlich zu regeln.
Mitglied inaktiv
ich würde an bruders stelle erst mal alle zahlungen einstellen und ja nichts unterschreiben. dann wird die gnädige schon tätig werden. daß das jugendamt nicht hilft, ist sonderbar....auch was den umgang betrifft. würde wegen der umgangsregelung da nochmal vorsprechen. falls er es noch nicht hat, auch das sorgerecht beantragen!
Ni_So
Sie haben gemeinsames Sorgerecht - gleich vor der Geburt zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung vom Jugendamt ausgestellt. Er will ja gar kein zukünftiges Konfliktpotential. Aber er fühlt sich einfach unwohl mit diesem Schriftstück, welches in seinen Augen nur Pflichten für ihn enthält und Durchsetzungsmassnahmen bei Nichterfüllung. Deswegen war er extra heute zum Jugendamt, aber die Mitarbeiterin hat ihn wieder abtraben lassen und mitgeteilt, das sie eine Beistandschaft machen können, wenn die Mutter das beantragt und ansonsten würden sie ihm gegenüber tätig, falls er nicht genug oder gar nicht zahlt, aber er will ja zahlen und benötigt daher die genaue Höhe. Ansonsten geht das mit ihr, auch mein Papa als Opa durfte den Kleinen übers Wochenende holen. Man will ja auch im Sinne des Umganges keinen Ärger haben.
Sternenschnuppe
Schön dass der Umgang klappt. Google doch mal Düsseldorfer Tabelle und Zahlbeträge. Ist meist etwas weiter unten dann. Dann muss er schauen in welche Spalte er fällt. Titel ist ok, dazu kann sie ihn eh verdonnern. Also reingucken, den Betrag überweisen ( Titel kann er auch alleine beim Amtsgericht machen ) und wenn sie mehr will, dann soll sie bitte die Beistandschaft einrichten. Und dann ist halt die Frage wieviel er verdient ob er sich an weiteren Kosten beteiligen muss.
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