Lummerland1998
Hallo Frau Bader, meine Tochter (4) bekommt seit über 2 Jahren Unterhalt von ihrem Vater gezahlt. Damals wurden alle etforderlichen Gehaltsnachweise über meinen Anwalt (über einen Beratungshilfeschein) angefordert und alles nach Abzug hälftiges Kindergeld etc. berechnet. Wie kann ich nun aber selber zukünftig anhand der Düsseldorfer Tabelle die neuen Beträge berechnen, wenn der Vater mit seine Gahalrsnachweise nicht gibt oder woher weiß ich ob er alles angegeben hat? Oder muss der Vater sich selber darum kümmern es neu auszurechnen? Es gibt eine Urkunde, dass er zahlungspflichtig ist vom Jugendamt. Er zahlt auch, aber wie gesagt wurde der Betrag bisher jährlich nicht erhöht. MfG Lummerland
Hallo, das mit dem selber berechnen wird nichts. Sie können aber beim Jugendamt eine Beistands Schaft beantragen, dann rechnet das Jugendamt es für sie aus. Dort kann der Kindsvater auch einen Unterhaltstitel unterzeichnen. Liebe Grüße NB
Kaiserschmarrn
Hallo! Ich hake mal ein.... man kann auch die Beratung und Unterstützung bzw. Beistandschaft des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Alle zwei Jahre kann man die Höhe neu prüfen lassen. Wende dich an dein Jugendamt vor Ort, Team Beistandschaften. Kostet nichts und es wird das Gleiche gemacht wie beim Anwalt. Du hast schon eine Unterhaltsurkunde, schreibst du. Wenn in diesem ein Prozentbetrag steht ... also "So und so viel % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich des hälftigen Kindergeldes", kannst Du anhand des Alters deines Kindes und dieser Prozentangabe auch bei Änderungen der Düsseldorfer Tabelle den aktuell gültigen Betrag erkennen. Oder steht nur ein fixer Betrag (Festbetrag) in der Urkunde? Dann ist es ein statischer Titel, der Änderungen der Düsseldorfer Tabelle nicht automatisch unterliegt. Dann könntest Du aber nach 2 Jahren eine Neuberechnung beantragen. S.o. Viele Grüße
Lummerland1998
Hallo Kaiserschmarrn, in der Urkunde steht drin 120% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe. Aber geht es nicht auch nach dem Einkommen des Zahlungspflichtigen? Wenn sich dieses nun vermindert und vermehrt hat seit damals? LG Lummerland
Kaiserschmarrn
Titel ist erst mal Titel. Der gilt so lang, bis er durch eine Neuberechnung abgeändert wird. Wenn Du keine verlangst (wg. etwaiger Erhöhung) oder der Vater (wg. etwaiger Verschlechterung), bleibt der Titel. 120 % sind seit 01.01.2019 bei Kindern von 0-5 328 Euro, bei 6-11 391 Euro und ab 12 dann 475 Euro (dabei handelt es sich schon um die Zahlbeträge, das hälftige Kindergeld ist schon abgezogen). Vielleicht hilft Dir das schon weiter.
Lummerland1998
Hallo Kaiserschmarrn, dh, ollten er oder ich nicht überprüfen lassen, ob es eine Gehaltserhöhung oder Minderung gab, geht man einfach die nächsten Jahre weiter nach der Alterstabelle? Ich verstehe nur nicht, woher du den Betrag hast? Der ust genau richtig. Aber in der Tabelle schaut man dich immer nach beidem, Gehaltsobergrenze UND Alter? Ich habe nämlich ehrlich gesagt keine Ahnung, von welcher Nettoeinkommenshõhe der Anwalt es damals berechnet hat.
Kaiserschmarrn
Wenn es keine Neuberechnung gibt, bleibt es bei den festgeschriebenen "110 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich des hälftigen Kindergeldes" (das, was in deinem Unterhaltstitel steht). Nach der Berechnung des Anwalts wurde der Anspruch tituliert, d.h. festgeschrieben. Die Düsseldorfer Tabelle, das Kindergeld und das Alter deines Kindes können sich verändern. Der Titel ist aber "dynamisch", d.h. er passt sich an. Wenn dein Kind entsprechend in eine andere Altersstufe kommt, erhöht sich der Anspruch automatisch. Wenn zum 01.07.2019 das Kindergeld um 10 Euro steigt, reduziert sich der Zahlebetrag des Unterhalts um 5 Euro, weil man ja das hälftige Kindergeld abzieht. Die Düsseldorfer Tabelle ändert sich meist zum 01.01. eines Jahres, das kommt dann in den Nachrichten. Du kannst aber auch immer beim Jugendamt anrufen und fragen. Um den Zahlbetrag zu wissen, muss man nur in die Düsseldorfer Tabelle schauen. Die Spalte mit 110 % Mindestunterhalt, dann nach dem Alter schauen und das halbe Kindergeld abziehen. Wenn Du dich für die Berechnungsgrundlagen interessierst, lass Dir von Deinem Anwalt eine Kopie der damaligen Berechnung geben. Da Du aber einen Titel hast, ist dieser ausschlaggebend. LG
Kaiserschmarrn
... ich meine eben nicht 110 sondern 120 % :-)
Lummerland1998
Vielen Dank Kaiserschmarrn!
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