Mina1304
Hallo, Ich bin ledig, arbeitslos und habe ein Beschäftigungsverbot von meiner Gynäkologin bekommen da ich Blutungen hatte. Daraufhin wurde ich von der Agentur für Arbeit "rausgeschmissen" und bin somit nicht mehr krankenversichert. Meine Krankenversicherung konnte mir am Telefon auch nicht sagen wer das jetzt zahlen soll. Meine Frage: Wo muss ich mich vorstellen um wieder krankenversichert zu sein ? Vielen Dank im Voraus
Hallo, die FA hätte eine Krankschreibung aussprechen müssen. Versuchen Sie, dass schnellstens zu ändern Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das BV war gar nicht rechtens. Ohne Arbeitgeber braucht es kein BV und bei Blutungen wäre eine Krankschreibung angebracht gewesen. Wieso hat sie das ausgestellt?
Surematu
Da hat deine Frauenärztin nicht richtig gehandelt,BV Anspruch gibt es nur wenn du einen Arbeitgeber hast und nicht,wenn du arbeitslos bist. Wende dich nochmal an Ärztin,zudem müsste das dem Jobcenter ja auch klar sein,dass das BV nicht gilt in seinem Fall.
Mitglied inaktiv
Wenn du ein Beschäftigungsverbot nach § 3 MuSchG für jede Tätigkeit hast, bist du weder vermittelbar noch krank. Du erhältst kein ALG und bist auch nicht krankenversichert. Die Krankenversicherung musst du dann selber bezahlen. Und natürlich gilt das BV so lange, bis entweder der Frauenarzt das BV aufhebt und du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst, oder bis der Arzt eine dauerhafte AU ausstellt. Aber es GILT!
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