Mitglied inaktiv
Hallo, ich mache mir zur Zeit Gedanken, was mit unserem Sohn 6 Monate passieren würde, wenn uns Eltern etwas zustieße? Wer würde das Sorgerecht bekommen, die Großeltern (die Eltern meines Mannes sind Ausländer und sprechen kaum deutsch)? Kann man testamentarisch einen Vormund bestimmen? Kann man auch 2 Vormunde(?) bestimmen, wobei das Kind bei einem leben soll, der andere aber zu wichtigen Angelegenheiten mitbefragt werden soll? Vielen Dank für Ihre Antworten Con
Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Gruß, NB
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