Ekaterina88
Sehr geehrte Frau Bader, seit einiger Zeit beschäftigt mich folgende Frage. Ich lebe mit meinem Lebensgefährten und meinem 2 Jährigen Sohn zusammen. Er ist leider nicht der biologische Vater. Für meinen Sohn ist mein Lebensgefährte aber sein Papa. Im April erwarten wir unser gemeinsames Kind. Wir möchten auch heiraten und haben dieses Jahr auch ein Haus gekauft in dem wir zusammen leben werden. Auch meine Eltern stehen in einem sehr guten Verhältnis zu uns. Was wäre jetzt, wenn ich zu Tode käme? Würde mein Sohn aus seiner kleinen, heilen Welt herausgerissen werden? Ich meine die Mutter zu verlieren ist ja schon das schlimmste aber dann evt. zum leiblichen Vater zu müssen der keinen Kontakt pflegt? Ich habe versucht Kontakt herzustellen der aber nur mal nach Lust und Laune gepflegt wurde bis ich dann keinen mehr wollte und auch keiner mehr verlangt wurde. Gibt es da nicht irgendeine Möglichkeit, das mein Sohn in der Familie bleiben kann? Mein Expartner würde meine Eltern niemal zu dem kleinen lassen und meinen Lebensgefährten erst recht nicht... Ich mache mir solche Gedanken.... Viielleicht können Sie mir weiterhelfen... Vielen Dank im Voraus
Hallo, grundsätzlich einmal ist der leibliche Vater der nächste Angehörige. Wenn er jedoch keine Beziehung zu dem Kind aufgebaut hat und sie gar nicht gekümmert hat, hat es außen Urteile gegeben, in denen der Lebensgefährte das Sorgerecht erhalten hat. Das entscheidet im Einzelfall ein Richter. In Ihrem Fall ist es sinnvoll, handschriftlich genau aufzuschreiben, warum Sie der Ansicht sind, dass der leibliche Vater ungeeignet und der Stiefvater geeignet ist. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Der leibliche Vater ist und bleibt der nächste Angehörige. Wenn ihr ein Jahr verheiratet seid, und der leibliche Vater zustimmt, dann könnte Dein Partner ihn adoptieren. Das wäre der einzige Weg um sicherzustellen dass das Kind bei ihm bleiben kann. Dort solltest Du allerdings nicht sagen, dass Du den Kontakt verweigert hast und er sich daraufhin nicht mehr meldet. Bei einem Kind von 2 Jahren ist noch alles möglich, da müsste der leibliche Vater seinen Umgang nur einklagen und würde ihn bekommen.
Mitglied inaktiv
Wenn es dich beruhigt kannst du ein Testament machen, in dem du deine Wünsche niederschreibst. Je älter dein Sohn wird und je länger er in dieser Konstellation auch mit dem Geschwisterchen groß wird, desto größer ist die Chance, daß das Jugendamt, Familiengericht und wer da sonst noch involviert sein würde, zum echten Wohl des Kindes agiert. Dein zukünftiger würde sicher einen Anwalt bemühen, der dann die Interessen des Kindes wahrt. Positiv denken!!!
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