Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welcher Name nach Scheidung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Welcher Name nach Scheidung?

Marinaelena

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Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage: ich bin geborene Schmidt, seit der Hochzeit Schmidt-Müller. Mein Mann und unser Kind heißen nur Müller, dies ist auch der eingetragene Ehename. Wir haben uns getrennt. 1) Kann ich vor oder bei der Scheidung noch den Namen Müller annehmen? 2) Wenn ich nach der Scheidung erst mal Schmidt-Müller bleibe, kann ich in 5 - 10 Jahren trotzdem nochmal nur Müller annehmen? 3) Wenn ich nach der Scheidung Schmidt-Müller bleibe und irgendwann ein Kind von einem anderen Mann bekommen sollte, bekäme es den Nachnamen Schmidt-Müller oder nur Müller, wie das Halb-Geschwisterchen? (Vom Namen des Vaters jetzt mal abgesehen) Die Namen sind natürlich nicht unsere echten ;-) Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Vor Rechtskraft 2. Ja 3. Ihren Familiennamen, also den Doppelnamen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, also: 1. Vor der Scheidung kann man jederzeit den Namen dahingehend ändern, dass man nur noch Müller heißt. 2. Nach der Scheidung ist das - soweit mir bekannt - nicht mehr möglich. Dann kann man nur noch den Namen Müller ablegen und nur Schmidt heißen. 3. Wenn sie nach einer Scheidung bei der Geburt Schmidt - Müller hießen, würde der Namen des Kindes Schmidt lauten. Der Ehename Müller entfällt mit der Scheidung. Wenn sie bei der Geburt nur Müller heißen würden, dann wäre der Nachname des Kindes Müller.


Mitglied inaktiv

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Ein Kind kann keinen Doppelnachnamen bekommen.


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