Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welcher Arzt kann mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welcher Arzt kann mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen?

Sammy2812

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Hallo Frau Bader, Ich bin in der 26. SW und war aufgrund mehrere Rückenbeschwerden zu Hause, 7 Wochen krank geschrieben. In meinem Job bin ich erst ab 20 Uhr tätig muss mich bücken und strecken oder lange stehen und mal schnell rennen, aber auf Grund meiner Ischias und Iliosacralgelenkschmerzen konnte ich ja nicht arbeiten. Meine Firma wollte das Krankengeld nicht zahlen und will kein Beschäftigungsverbot austellen. (Mittlerweile ist das Geld auf dem Konto) Tagsüber wird auch keine Arbeit für mich da sein. Die Firma will das ich ein Aufhebungsvertrag unterzeichne. (dürfen die das überhaupt?) Meiner Frauenärztin habe ich alles berichtet und auch dem Hausarzt, auch dem Orthopäden keiner ist bereit ein Beschäftigungsverbot für mich auszustellen. Meinem Baby im Bauch geht es gut, meinem Rücken immer noch nicht (für eine Krankschreibung) aber reichen nicht Arbeitszeit oder schweres Heben (Supermarkt) aus, um aufzuhören als Beschäftigungsverbot. Wer hilft mir jetzt weiter,ich bin nicht richtig krank und nicht richtig gesund nach 6 Wochen Therapie. Es geht auch um die Lohnfortzahlung die meine Firrma nicht leisten will. Danke im voraus für ihre Beratung. Lg Sammy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenden Sei sich an das gewerbeaufsichtsamt - der AG muss das BV aussprechen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn der Betrieb keine Arbeiten VOR 20 Uhr anbieten kann (nach 20 Uhr darfst Du nicht mehr beschäftigt werden), dann MUSS sie ein BV ausstellen. Einen Aufhebungsvertrag musst Du NICHT unterschreiben - AUF KEINEN FALL machen. Wenn der Betrieb nicht einlenkt, oder Dir zumindist Arbeitszeiten vor 20 Uhr OHNE Verdienstausfall anbietet, dann wende Dich an das Gewerbeaufsichtsamt. Ein Arzt ist in Deinem Fall eigentlich nicht für ein BV zuständig. Er kann Dich wegen des Ischias aber weiterhin krank schreiben. Dein Betrieb muss nach insgesamt 6 Wochen kein Geld mehr bezahlen, das übernimmt dann die Krankenkasse in Form von Krankengeld (weniger als das eigentlich Gehalt). LG Sabine


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