Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welchen Nachnamen bekommt das 2. Kind ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welchen Nachnamen bekommt das 2. Kind ?

kleeneDani

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Guten Abend ... ich hätte da eine Frage bezüglich der Namensgebung. Wir bekommen jetzt im Sommer unser 2. Kind und wollen wie schon bei unserem Erstgeborenen vorher die Vaterschaft anerkennen lassen etc. Bei unserem 1. Sohn haben wir uns damals dafür entschieden das er meinen Namen bekommt ... jetzt überlegen wir ob unser 2. Sohn den Nachnamen seines Vaters erhält. Gibt es da irgendwelche Vorschriften (die vielleicht sogar noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind) oder können das die Eltern bei jedem Kind erneut entscheiden ??? Wir sind nicht verheiratet und wohnen in Brandenburg. Vielen Dank für Ihre Hilfe und liebe Grüße


Sternenschnuppe

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Es bekommt wieder Deinen Namen, sofern es der gleiche Vater ist. Und das hast Du sogar unterschrieben, das steht nämlich auf dem Formular mit drauf welches Du beim ersten unterschrieben hast.


kleeneDani

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Also wenn die Eltern verheiratet sind versteh ich das ja. Aber warum wird das bei unverheirateten Paaren einfach so vorab bestimmt ? Warum können die Eltern nicht einfach allein bestimmen wie Ihre jeweiligen Kinder heißen ?


Sternenschnuppe

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http://www.berlin.de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/buergerdienste/standesamt/namenserkl_rung_sgk.pdf?start&ts=1156229541&file=namenserkl_rung_sgk.pdf Das ist inhaltlich überall gleich. Es sind Geschwister der gleichen Eltern, und daher tragen sie auch den gleichen Nachnamen. Und wie Du am Formular siehst seid ihr damals auch darüber aufgeklärt worden. Wenn ihr heiratet könnt ihr ja seinen Namen als Ehenamen festlegen und die Kinder einbenennen.


kleeneDani

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Solch ein "Formular" haben wir aber damals garnicht unterschrieben und ehrlich gesagt kann ich mich auch nicht an eine dies bezügliche Belehrung erinnern. *hm* ... vielleicht ist das ja doch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich


Sternenschnuppe

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Und hat nix mit Bundesländern zu tun. http://dejure.org/gesetze/BGB/1617.html Und auch nicht mit Ehe oder nicht, da entfällt nur die Anerkennung und Sorgerechtserklärung, da davon ausgegangen wird dass der Ehemann auch der Vater ist.


la-floe

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hallo, wenn ihr das GSR habt müssen beide Kinder denselben Nachnamen tragen. Wenn du das ASR besitzt, dann nicht. Auch, wenn die Kinder vom selben Vater sind. la-floe


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