kleeneDani
Guten Abend ... ich hätte da eine Frage bezüglich der Namensgebung. Wir bekommen jetzt im Sommer unser 2. Kind und wollen wie schon bei unserem Erstgeborenen vorher die Vaterschaft anerkennen lassen etc. Bei unserem 1. Sohn haben wir uns damals dafür entschieden das er meinen Namen bekommt ... jetzt überlegen wir ob unser 2. Sohn den Nachnamen seines Vaters erhält. Gibt es da irgendwelche Vorschriften (die vielleicht sogar noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind) oder können das die Eltern bei jedem Kind erneut entscheiden ??? Wir sind nicht verheiratet und wohnen in Brandenburg. Vielen Dank für Ihre Hilfe und liebe Grüße
hallo, die Kinder müssen den gleichen Nachnamen tragen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Es bekommt wieder Deinen Namen, sofern es der gleiche Vater ist. Und das hast Du sogar unterschrieben, das steht nämlich auf dem Formular mit drauf welches Du beim ersten unterschrieben hast.
kleeneDani
Also wenn die Eltern verheiratet sind versteh ich das ja. Aber warum wird das bei unverheirateten Paaren einfach so vorab bestimmt ? Warum können die Eltern nicht einfach allein bestimmen wie Ihre jeweiligen Kinder heißen ?
Sternenschnuppe
http://www.berlin.de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/buergerdienste/standesamt/namenserkl_rung_sgk.pdf?start&ts=1156229541&file=namenserkl_rung_sgk.pdf Das ist inhaltlich überall gleich. Es sind Geschwister der gleichen Eltern, und daher tragen sie auch den gleichen Nachnamen. Und wie Du am Formular siehst seid ihr damals auch darüber aufgeklärt worden. Wenn ihr heiratet könnt ihr ja seinen Namen als Ehenamen festlegen und die Kinder einbenennen.
kleeneDani
Solch ein "Formular" haben wir aber damals garnicht unterschrieben und ehrlich gesagt kann ich mich auch nicht an eine dies bezügliche Belehrung erinnern. *hm* ... vielleicht ist das ja doch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
Sternenschnuppe
Und hat nix mit Bundesländern zu tun. http://dejure.org/gesetze/BGB/1617.html Und auch nicht mit Ehe oder nicht, da entfällt nur die Anerkennung und Sorgerechtserklärung, da davon ausgegangen wird dass der Ehemann auch der Vater ist.
la-floe
hallo, wenn ihr das GSR habt müssen beide Kinder denselben Nachnamen tragen. Wenn du das ASR besitzt, dann nicht. Auch, wenn die Kinder vom selben Vater sind. la-floe
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