wasserzicke
Guten Tag, leider finde ich im Internet wirklich nichts zu meinem Fall. Ich habe im September meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert (hatte 2 Jahre schon) und Teilzeit in Elternzeit beantragt. Alles wurde angenommen, danach wurde versucht mir einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Der war so schlecht, dass ich Ihn nicht annehmen konnte. Dann wurde ich in 100% Kurzarbeit geschickt. Nun wurde ich aufgrund des ganzen (Mobbing und Schickane) von meinem Arzt freigestellt, da ich wieder Schwanger bin. Ich würde gerne wissen, welchen Lohnanspruch ich habe? Die 15h/Woche die ich in Teilzeit gearbeitet hätte oder den Lohnanspruch von meinem 40h/Woche Vertrag. Das einzige was ich gelesen habe ist, dass die letzten 3 Monate von dem abgabefähigen Lohn genommen werden (was vor der Geburt meines ersten Sohnes wäre). Ich danke schon jetzt vorab für jegliche Hilfe! Viele Grüße, wasserzicke
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden - auch Kurzarbeit-Lohn Liebe Grüße NB
Suomi
Du solltest Deinen Namen rausnehmen und anonym schreiben. Du weißt ja nicht, wer hier alles mitliest...
Felica
Das hängt in erster Linie davon ab was vereinbart wurde für die Zeit nach der EZ. Wenn ich dich richtig verstehe arbeitest du aktuell in TZ bis September. Damit müsstest du dann auch in TZ bezahlt werden. Da du nicht schreibst wie weit du bist, wäre es noch wichtig das du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest, dann bekämst du Mutterschaftsgeld nach VZ. Sollte es wieder Erwartung so sein das dein Mutterschutz erst nach Ende der EZ im September beginnt, dann würdest du für diese Zeit VZ-gehalt bekommen. Die 3 Monate spielen nur dann eine Rolle wenn man jeden Monat verschieden arbeitet. Das ist aber hier gar nicht relevant. Solltest du die EZ vorzeitig beenden wollen, weil du lieber die 40 Std arbeiten willst für das neue EG, dann benötigst du dafür die Zustimmung deines Arbeitgebers. Eher unwahrscheinlich würde ich sagen. Auch bei einem BV würde nur die 15 Std berücksichtig, weil das wäre ja das was du sonst ohne Schwangerschaft auch arbeiten würdest und könntest. Den ich denke mal es hatte einen Grund (Kinderbetreuung???) das du die EZ verlängerst hast und nur 15 Std die Woche vereinbart hast.
wasserzicke
Leider kann ich nicht sehen wie man das ändert... Ich bin jetzt in der 20ssw. Ich habe ja seit mitte November nocht gearbeitet, da ich ja direkt in Kurzarbeit geschickt wurde. Dh ih hatte keine Abgaben. Aber wenn es dann die 15h sind ist es auch oke, ich wollte mich nur informieren.
mellomania
du erhälst das weiter, was du ohne erhalten würdest. also tz
Mitglied inaktiv
Warum sol dein 40 Wochenstunden Lohn gegeben werden. Du willst und kannst nur 15 h arbeiten. Im BV gibt es immer das, was aktuell vereinbart war.
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