wasserzicke
Guten Tag, leider finde ich im Internet wirklich nichts zu meinem Fall. Ich habe im September meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert (hatte 2 Jahre schon) und Teilzeit in Elternzeit beantragt. Alles wurde angenommen, danach wurde versucht mir einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Der war so schlecht, dass ich Ihn nicht annehmen konnte. Dann wurde ich in 100% Kurzarbeit geschickt. Nun wurde ich aufgrund des ganzen (Mobbing und Schickane) von meinem Arzt freigestellt, da ich wieder Schwanger bin. Ich würde gerne wissen, welchen Lohnanspruch ich habe? Die 15h/Woche die ich in Teilzeit gearbeitet hätte oder den Lohnanspruch von meinem 40h/Woche Vertrag. Das einzige was ich gelesen habe ist, dass die letzten 3 Monate von dem abgabefähigen Lohn genommen werden (was vor der Geburt meines ersten Sohnes wäre). Ich danke schon jetzt vorab für jegliche Hilfe! Viele Grüße, wasserzicke
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden - auch Kurzarbeit-Lohn Liebe Grüße NB
Suomi
Du solltest Deinen Namen rausnehmen und anonym schreiben. Du weißt ja nicht, wer hier alles mitliest...
Felica
Das hängt in erster Linie davon ab was vereinbart wurde für die Zeit nach der EZ. Wenn ich dich richtig verstehe arbeitest du aktuell in TZ bis September. Damit müsstest du dann auch in TZ bezahlt werden. Da du nicht schreibst wie weit du bist, wäre es noch wichtig das du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest, dann bekämst du Mutterschaftsgeld nach VZ. Sollte es wieder Erwartung so sein das dein Mutterschutz erst nach Ende der EZ im September beginnt, dann würdest du für diese Zeit VZ-gehalt bekommen. Die 3 Monate spielen nur dann eine Rolle wenn man jeden Monat verschieden arbeitet. Das ist aber hier gar nicht relevant. Solltest du die EZ vorzeitig beenden wollen, weil du lieber die 40 Std arbeiten willst für das neue EG, dann benötigst du dafür die Zustimmung deines Arbeitgebers. Eher unwahrscheinlich würde ich sagen. Auch bei einem BV würde nur die 15 Std berücksichtig, weil das wäre ja das was du sonst ohne Schwangerschaft auch arbeiten würdest und könntest. Den ich denke mal es hatte einen Grund (Kinderbetreuung???) das du die EZ verlängerst hast und nur 15 Std die Woche vereinbart hast.
wasserzicke
Leider kann ich nicht sehen wie man das ändert... Ich bin jetzt in der 20ssw. Ich habe ja seit mitte November nocht gearbeitet, da ich ja direkt in Kurzarbeit geschickt wurde. Dh ih hatte keine Abgaben. Aber wenn es dann die 15h sind ist es auch oke, ich wollte mich nur informieren.
mellomania
du erhälst das weiter, was du ohne erhalten würdest. also tz
Mitglied inaktiv
Warum sol dein 40 Wochenstunden Lohn gegeben werden. Du willst und kannst nur 15 h arbeiten. Im BV gibt es immer das, was aktuell vereinbart war.
Ähnliche Fragen
Ich habe einen Teilzeitjob in Festanstellung und dazu noch einen 400 Euro Job. Der Steuerberater meines € 400 AG sagte mir, dass ich keinen Anspruch auf Weiterbezahlung der 400 Euro in der Zeit des Mutterschutzes habe und auch kein Mutterschaftsgeld bekomme. Ist das wirklich so? In der letzten Abrechnung haben sie nur bis zum Beginn des MuSchutz g ...
Hallöchen. Meine Situation ist ein wenig verzwickt, aber ich versuch sie mal so genau wie möglich zu beschreiben: Ich bin seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit. Das war vom 11.09.2010 - 10.09.2013 In dieser Zeit hab ich beim gleichen AG auf 400 Euro Minijob einmal die Woche gearbeitet. Am 11.09.2013 hätte ich bei ihm wieder ganz norm ...
Hallo Frau Bader, In meinem Job habe ich zwei Gehälter. einmal bekomme ich mein normales Gehalt über meinen Chef, als Arbeitgeber. Auf diesem Lihnzettel steht Gehalt. Dann bekomme ich zusätzlich eine Art Provision bzw Umsatz auf geringfügig Beschäftigte über den Lohnzettel seiner Frau, also Arbeitgeberin, bis zu 450 Euro, auf diesem Lohnzettel ste ...
Hallo Frau Bader, im November endet mein Elterngeldbezug nach der Basiszeit von 12 Monaten. Meine Elternzeit geht noch bis November nächstes Jahr. Ab Januar wollte ich wieder in TZ arbeiten und habe das auch beim AG so angemeldet und bereits besprochen. Da ich aber bei Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalte, und jetzt wieder schwanger bi ...
Hallo Frau Bader :) Habe gleich zwei Fragen.. Das Thema hat mich irgendwie bis jetzt nur verwirrt.. Ich habe ein betriebliches BV vom Haupt-AG. Dann habe ich zusätzlich einen Minijob. Wenn der AG vom Minijob oder mein Gyn ein BV für den Minijob ausspricht, bekomme ich dann trotzdem auch vom Minijob weiter mein Gehalt (also vom Hauptjob + de ...
Hallo Frau Bader, ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25). Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich ...
Guten Tag, Ich bin im Mai ins Beschäftigungsverbot gegangen (Pflegeberuf), mein Sohn ist schon auf der Welt und bis einschließlich heute dem 28.11.2024 bin ich im Mutterschutz.. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten ich allerdings nicht.. Im Vertrag steht freiwillige Sonderzahlung.. Habe ich trotz oben genannter Gründe Anspruch ...
Liebe Frau Bader, ich habe große Fragezeichen im Bezug auf das Elterngeld. Ich habe ein solides Einkommen rund 65k und mein Freund und Vater des Kindes hatte bis Juni 2024 einen sehr gut bezahlten Job mit einem Einkommen rund 300k im Jahr. Jedoch wurde er gekündigt und wurde freigestellt, bezieht aber noch bis Juni 2025 Gehalt. Danach meldet e ...
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Selbstständig während Elternzeit
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr