miezekatze2
Sehr geehrte Frau Bader, mein AG will mir zum Ende meiner 1. EZ einen Aufhebungsvertrag inkl. Abfindung anbieten, da ich aufgrund meines Umzugs nicht mehr zurückkehren werde. Ich bin wieder schwanger und würde wenige Wochen nach Ende der 1. EZ wieder in Mutterschutz gehen. Ich habe meinem AG angeboten, in den wenigen Wochen wieder arbeiten zu kommen. Da dies jedoch wenig Sinn macht, will mein AG mich gerne loswerden. Welche Nachteile gibt es, wenn ich den Aufhebungsvetrag zum Ende der EZ unterschreiben würde (Krankenkasse, Mutterschaftsgeld, Rente, sonstige?)? Kann mich der AG kündigen? Es wurde versucht, mich einzuschüchtern. Hat jedoch nicht geklappt.
Hallo, Sie sind dann nicht mehr krankenversichert, sondern müssen sich wenn möglich familien-versichern, außerdem haben sie eine Lücke in der Rente. Ich an Ihrer Stelle würde versuchen, die wenigen Wochen arbeiten zu gehen und dann in erneute Elternzeit einzutreten. Dann haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld im vollen Umfang und sind auch wieder krankenversichert. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Naja ohne AG keine EZ Keine Versicherung Kein Mutterschaftsgeld Arbeitslosengeld gibt Sperre ....
cube
Auf gar keinen Fall unterschreiben. In der EZ kannst du machen, was du willst. Auch umziehen. Dass du danach dann nicht mehr zurück kehrst ist deine Sache, die du theoretisch auch erst zum Ende der EZ hin entschieden haben kannst. Und dann kannst du ganz normal kündigen. Loswerden, weil ihm das gerade nicht passt, kann er dich nicht. Du bist schwanger und nicht kündbar. Wie schon geschrieben: ohne AG, keine EZ. Du bist dann Hausfrau mit EG-Bezug.
mellomania
wie lange hattest du elternzeit? wenn du zwei jahre hattest verlängere gleich um das 3. jahr und beende dies auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. das alles ist NICHt zustimmungspflichtig. geht aber nur ,wenn du zwei jahre hattest und noch rest hast. wenn du 3 jahre hattest könntest du die zeit mit resturlaub überbrücken bis zum mutterschutz. auf keinen fall was unterschreiben.
Mitglied inaktiv
Ich denke, die eleganteste Lösung für beide Seiten wäre, die Elternzeit bis zum Tag vor dem Mutterschutz zu verlängern und dann wieder in Mutterschutz zu gehen. Als Entgegenkommen kannst du dem AG anbieten, auf Urlaubsansprüche zu verzichten. Das wären nämlich die Kosten, die dem AG tatsächlich entstehen würden ohne Erstattung durch die Krankenkasse. (Von wegen alle Kosten würden erstattet - !!) Wenn du verheiratet bist, kannst du dich nach dem Mutterschutz und nach Elterngeldbezug beim Ehemann mitversichern lassen. Dann wäre es egal, wenn ihr den Arbeitsvertrag zum Ende der Mutterschutzfrist hin im gegenseitigen Einvernehmen auflöst.
Felica
Also zu unterschreiben wäre das blödeste was du machen könntest. Zu einem Aufhebungsvertrag kann der AG dich nicht zwingen. Kündigen kann er dir auch nicht wenn du in EZ bist bzw danach wieder schwanger. Dann jedenfalls nicht wenn du dir nichts zu Schulden kommen lässt. Das du ihm angeboten hast die Wochen zu arbeiten, würde ich ihm auch noch mal schriftlich zukommen lassen. Bedenke auch, für Die Zeit des mutterschutzes erwirbt du auch noch einmal Urlaubsanspruch. Wenn zudem noch nicht die komplette EZ von ersten Kind genutzt wurde, würde ich diese verlängern. Ansonsten wirklich notfalls wenn wenige Wochen in dieser Zeit wieder arbeiten. Trotz der Entfernung. Falls es dem AG nicht passt kann er dich auf seine Kosten auch freistellen.
miezekatze2
Vielen Dank für die Antworten. Dies bestätigt meine Einschätzung. Eine Verlängerung der EZ geht leider nicht mehr und der Urlaub wird nicht ausreichen, um den Zeitraum zu überbrücken. Ich werde dann wohl wieder arbeiten gehen.
sungirl82
In den 14 Wochen Mutterschutz erwirbst du auch wieder Urlaubsanspruch. Vielleicht reichen die Urlaubstage ja dann doch zum überbrücken?
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