Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Möglichkeiten, um 2-tägige Dienstreise diplomatisch zu umgehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welche Möglichkeiten, um 2-tägige Dienstreise diplomatisch zu umgehen?

Veilchen21

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Hallo Frau Bader, aufgrund Personalmangels möchte mein AG gerne, dass ich mich in der 30. SSW noch einmal auf eine 2-tägige Geschäftsreise begeben. Ehrlich gesagt, fühle ich mich dazu aber körperlich nicht mehr in der Lage. 5 Stunden Anreise per Bahn, dann Kundentermine an verschiedenen Orten bis abends, Übernachtung und am nächsten Tag nochmals Termine und am Nachmittag wieder die Bahnreise nach Hause. Ich hatte extra meine Planung für Dienstreisen mit September abgeschlossen und war der Meinung, vor meinem Mutterschutz im Dezember nicht mehr on Tour zu müssen. Nun - da wir zu wenig Personal haben - meint mein Chef, das könnte ich noch machen. Welche Möglichkeiten habe ich, soll ich mich hierfür krank schreiben lassen? Soll ich ihm sagen, dass ich im Falle eines Falles nach Rücksprache mit meinem Arzt eine Krankmeldung vorlegen werde? Eigentlich ist unser Verhältnis gut, ich möchte natürlich gern dem Team helfen, aber diese Strapazen nun einfach micht mehr auf mich nehmen müssen. Danke für Ihre Einschätzung im Voraus. LG Veilchen21


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine Krankschreibung halte ich nicht für das richtige Mittel - und schon gar nicht mit Androhung. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt zur Überprüfung und Vermittlung. Liebe Grüße NB


Dojii

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Da wäre ich vorsichtig. Eine Krankmeldung mit Voransage ist eventuell sogar ein Kündigungsgrund, aber mindestens eine Abmahnung wert. Ggf. wäre ein teilweises Beschäftigungsverbot hier der richtige Schritt, aber ich weiß natürlich nicht, ob deine Dienstreise irgendwie mit dem Mutterschutzrichtlinien kollidiert. Wenn die Dienstreise keinen Verstoß gegen den Mutterschutz darstellt, müsstest du sie machen. Immerhin bist du deinem Arbeitsvertrag verpflichtet und (noch) nicht von dessen Umsetzung befreit.


Mitglied inaktiv

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Es gibt mehrere Möglichkeiten: a) Verweis auf das Mutterschutzgesetz: zeitlich geht das gar nicht, wegen des Verbots der Mehrarbeit. b) mit einem ärztlichen Attest, dass du keinen Tag über x Std. täglich arbeiten und nicht reisen darfst (das ist der Vordruck für das ärztliche Beschäftigungsverbot). c) Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsbehörde, die genau dasselbe (a) und (b) raten wird.


drosera

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Na, prinzipiell hat dir der AG ja die Möglichkeit eines Ruheraums und jederzeitiger Liegepausen zu bieten. Sehe ich selbst in der 1. Klasse im ICE nicht. schräg liegen ist was anderes als horizontal, gerade bei müden Beinen und schmerzenden Becken ....wie will dein AG dich da unterstützen?


Mitglied inaktiv

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das bedarf wohl keiner weiteren Kommentierung, was du da von dir gibst.


mellomania

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und das ist schonmal nicht möglich, wie du schreibst. daher ist der plan deines AG NICHT mit dem mutterschutzgesetz vereinbar und du berujfst dich darauf und fährst nicht. bringe ja keinen krankenschein, das könnte zu deinem nachteil ausgelegt werden. das gesetz ist auf deiner seite


drosera

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@uriah: ich beziehe mich da auf MuschG Paragraph 9 (3), 2. Satz. Und ich sehe nicht, dass der AG mit seinem Vorhaben dies sicherstellen kann. Wo ist denn das Unsinn? Aber da kann die Gewerbeaufsicht sicherlich die Fragestellerin genau beraten.


Mitglied inaktiv

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Der § 9, Abs. 3, S. 2 bezieht sich auf den Arbeitsplatz, nicht auf die Dienstreise. Unabhängig vom festen Arbeitsplatz können Schwangere auch auf Dienstreise gehen, ohne dass der AG mit einer Liege und Wohnwagen hinterherfährt. Das ist doch klar. (Genauso können Schwangere auch Briefe austragen, und da ist auch keine Liege dabei. Nur als Beispiel.) Die fehlende Ruhemöglichkeit ist überhaupt kein Argument, nicht mal zwingend bei festen Arbeitsplätzen. Das einzige was hier zieht, ist die Gefährdungsbeurteilung, vor allem hinsichtlich der Arbeitszeiten, der Reisezeiten und des Stresses.


Silvia3

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Mal ehrlich? Das ist genau der Grund, warum manche Arbeitgeber ungern Frauen im gebärfähigen Alter einstellen. Du scheinst ja nicht krank zu sein, und die Tatsache alleine, dass du schwanger bist, ist keine Krankheit. Wenn du also nicht irgendwelche gravierenden Beschwerden hast, solltest du die Dienstreise antreten. Unsere Großmütter haben bis zur Geburt auf dem Feld gearbeitet, sind dann kurz nach Hause, haben entbunden und dann weitergearbeitet. Warum solltest du da nicht 8 Wochen vor dem ET mal zwei Tage auf Dienstreise gehen können? Finde ich dem AG gegenüber unverschämt. Silvia


mellomania

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das dachte ich auch, nahm mich aber zurück das so zu schreiben. sonst heißt es wieder...naja. man sollte sich halt überlegen, was man aus dem arbeitsverhältnis in so einer sache und mit so einem verhalten macht. immerhin möchte man da ja wieder arbeiten und ist wenns dumm läuft auf das wohlwollen des AG vielleicht mal angewiesen. und dann heißt es , er sei nicht familienfreundlich, wenn er dann nein sagt. aber jedem das seine.


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