Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

welche Leistungen bekomme ich vom Amt wenn..

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: welche Leistungen bekomme ich vom Amt wenn..

Keksii90

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welche Leistungen bekomme ich vom Amt wenn ich schwanger bin aber noch nie arbeitssuchend gemeldet war und noch nie gearbeitet hab ?! Hallo.. ich bin fast 22 und bin schwanger.. Ich bin psychisch krank & immer wenn ich deswegen beim Amt war wurde der Antrag abgebrochen, weil der Amtsarzt mich nicht sehen wollte oder sich zu viel Zeit gelassen hat mit dem Termin. Nun bin ich auch noch schwanger, ab welchen Monat muss das Amt mich unterstuetzen ?! und wie viel Geld wuerde ich dann bekommen ?! Ich bin echt Ratlos und brauch unbedingt Hilfe ! Danke schonmal.. Lg.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich erst einmal ist der Kindsvater für ihren und den Kindesunterhalt zuständig. Ansonsten würde ich mich bei der ARGE melden. Hier müssen Sie aber den Kindsvater jeden Fall angeben. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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hallo wovon lebst du denn die ganze zeit wenn du nicht arbeitest? ab einem bestimmten monat ist der vater des kindes für dich unterhaltspflichtig!


Keksii90

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meine Eltern haben mich bis jetzt immer unterstuetzt.. mit dem Vater des Kindes moechte ich nichts mehr zutun haben.. der ist in die Drogenszene reingerutscht.. Dadurch hat er kein Geld weil er alles dafuer ausgibt. Aber ich kann ja nicht nur von dem Unterhalt leben.. Darum muesste ich mal wissen ab welchen Monat das Amt mich unterstuetzen MUSS


CKEL0410

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Ruf mal dort an! Angeben musst du ihn so oder so,sonst gibt es z.b.keinen unterhaltsvorschuss,auch das Amt wird sich bei ihm erkundigen und gucken ob dort was zu holen ist,erstmal werden alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft bevor du das Geld vom Amt bekommst.


Tine1

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Oje, das "Amt" muss dich auf jeden Fall unterstützen, wenn du für deinen Lebensunterhalt nicht alleine aufkommen kannst. Bis 25 Jahre bildest du eine "Bedarfsgemeinschaft" mit deinen Eltern, falls du mit ihnen zusammen wohnst und wenn sie genug Geld haben, müssen sie dich unterstützen. Wenn du über 25 Jahre bist oder bereits eine eigene Wohnung hast oder ein Kind, dann bildest du (mit deinen Kind) eine eigene Bedarfsgemeinschaft und deine Eltern müssen nicht mehr für dich aufkommen. Wenn dir gesagt wird, sie seien laut BGB unterhaltspflichtig, so kannst du dem Jobcenter gegenüber erklären, dass du auf deinen Unterhalt verzichtet hast. Das geht in dem Alter. Der Antrag darf nicht abgebrochen werden, weil der Amtsarzt keine Zeit hat. Wenn du einen Termin beim Amtsarzt hast wirst du ihn allerdings auf jeden Fall wahrnehmen müssen, da aufgrund der psychischen Erkrankung wahrscheinlich deine Erwerbsfähigkeit angezweifelt wird. Falls du erwerbsfähig bist laut Amtsarzt, hast du Anspruch auf 3 Jahre Elternezeit. In dieser Zeit erhälst du für dich und das Kind ALG II, danach musst du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, sobald das Kind im Kindergarten ist. Wenn du als nicht erwerbsfähig eingestuft wirst, bekommst du kein ALG II sondern Sozialgeld für Personen bei voller Erwerbsminderung, also Sozialhilfe. Die Beträge sind in etwa gleich, nur dass dies das Sozialamt zahlt. Nicht vergessen: Erstausstattung fürs Kind beantragen, Mehrbedarf für Schwangere, wenn das Kind da ist, Mehrbedarf für Alleinerziehende. Höhe: 374 Euro für dich plus Mehrbedarfszuschläge von 17 % ab der 12. Schwangerschaftswoche 287 Euro fürs Kind + "angemessene" Kosten für Miete (je nach Stadt verschieden) Ich würde dir raten, eine Beratungsstelle aufzusuchen, falls dein Antrag wieder "abgebrochen" wird. Findest du unter "Arbeitslosenhilfe" oder "Arbeitslosenselbsthilfe" und deiner Stadt sicher im Inernet. Lg und alles Gute!


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