Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hätte gerne von Ihnen, wenn möglich eine "Bestätigung" auf eine Auskunft hin, die mir gestern ein "Kollege" von Ihnen gemacht hat. Ich befinde mich momentan im Mutterschutz und habe Erziehungsurlaub nur bis zum 31.3.2001 beantragt, weil ich danach wieder mit arbeiten anfangen möchte. Nun möchte ich aber auf jeden Fall zu diesen Zeitpunkt kündigen und mir eine andere Stelle suchen. Ich hatte gelesen, dass die Kündigungsfrist dann 3 Monate ist, d.h. ich müsste ja dann im Dezember dieses Jahres kündigen. Der Anwalt, mit dem ich gestern sprach, sagte mir aber, dass sei veraltet und es wären ganz reguläre 4 Wochen zum Monatsende, sprich ich müsste erst Ende Februar 2001 kündigen. Ist das korrekt ? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruss Sanny
Meine Kollegin hat Recht. Die drei Monate gelten für den AG! Schade, daß Sie ihr nicht vertrauen! N. Bader
Ähnliche Fragen
Ich wurde als Arbeitnehmer vor der Elternzeit über die Vertragslaufzeit hinaus weiterbeschäftigt, ohne einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen zu haben. Hatte zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag und dieser war ausgelaufen. Hatte keinen neuen bekommen. Wandelt sich der ehemals befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten um? Welche Kü ...
Guten Morgen, Mein Mann hat eine Kündigung zum 01.02.2024 bekommen. Geburtstermin ist am 20.01.2024. Kann er ab der Geburt noch die Partnermonate nehmen? Diese sind aktuell noch nicht eingereicht. Eigentlich war auch geplant sie ab dem 20.02.2024 zu nehmen aber wie verhält es sich, wenn er ab dem 01.02.2024 Arbeitslosengeld erhält, weil ihm ...
Guten Tag, ich möchte meinen Job wechseln und während der 3monatigen Kündigungsfrist nochmal in Elternzeit gehen für einen Monat. Ist das möglich, verlängert sich die Frist durch den Monat Elternzeit? Wenn ich zum Beispiel bis zum 31.07. kündige, am 01.11. den neuen Job antrete und während des Zeitraums vom 15.09. bis zum 14.10. Elternzeit n ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich benötige dringend Ihre Hilfe. Ich habe eine Jobzusage eines neuen Arbeitgebers und bin bei meinem alten Arbeitgeber bis zum 26.02.2024 noch in Elternzeit. Meine vertragliche Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Quartalsende. Wenn ich am 01.04.24 meine neue Arbeitsstelle antreten möchte, muss ich bis 31.12.2023 ...
Guten Tag, Frau Bader. Wie sind die Kündigungsfristen? Besteht die Möglichkeit auf eine Abfindung? Vollzeitstelle als MFA, Vertrag von 2006.(Tarifvertrag) 31.12.2021 Geburt meiner Tochter. Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt, mit AG besprochen. Auf Wunsch des AG, habe ich einen Minijob im August 22 im Betrieb angetreten. ...
Guten Tag, ich habe meine EZ auf 1,5 Jahre bis Mitte Juli 2024 festgelegt. Vor zwei Monaten habe ich mündlich mit meinem AG vereinbart, dass ich zum 01.04.24 wieder dort anfange in TZ zu arbeiten. Wir haben dies nicht schriftlich festgehalten. Wie verhält sich das denn mit der Kündigungsfrist? Laut Vertrag habe ich vier Wochen zum Monatsende. Dadu ...
Hallo, ich hoffe, ich bekomme hier etwas Gewissheit. Mein Problem: Ich habe Ende Januar meinen aktuellen Job gekündigt (Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartalsende =31.3.) und fange am 1.4. bei einem neuen AG an, bei dem ich aber auch schon seit Juni vergangenen Jahres auf Minijob-Basis arbeite. Heute habe ich erfahren, dass ich in der 5. Woc ...
Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe laut meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Meine Elternzeit endet jedoch nicht zum Quartalsende sondern dazwischen. Kann mir ich dann trotzdem mit 3 Monate Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit kündigen? Viele Grüße Vera
Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter geht seit Mai 2024 in die Krippe. Ende Juli 2024 wollten wir eventuell von der Krippe zu einer Tagesmutter wechseln. Die Krippenleitung hat uns auf die Kündigungsfristen im Vertrag verwiesen und betont, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ende des Krippenjahres möglich ist (also im Endeffekt zu Ende Augu ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwanger bin einem mittlerweile 18 jährigen
- Krippenplatz Kündigung
- Trennung: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Wohnortwechsel
- Dokumente versenden
- Einschränkungen zum Umgang wegen Straftat
- Schwanger in Elternzeit
- Schwanger in Elternzeit
- Was nun
- Selbständigkeit und "Elternzeit"
- Verlängerung der Elternzeit