beatricek84
Hallo liebe Mitglieder des Forums, sehr geehrte Frau RAin Bader, ich wende mich heute mit folgender Frage an Sie: Ich bin derzeit in der 9. Woche schwanger und arbeitet in Vollzeit. Seit vielen Jahren bereits strebe ich eine Weitbildung zur Geprüften Rechtsfachwirtin an. Bisher hat es nie geklappt (im alten Büro: "Das brauchst Du bei uns nicht.", dann ein Finanzierungsproblem, dann zu wenige Teilnehmer und dann mein/unser Kinderwunsch). Da der Kinderwunsch lange nur ein Wunsch blieb, hatte ich nicht mehr damit gerechnet schwanger zu werden und wollte nun Anfang 2013 die 2-jährige Weiterbildung (neben meiner Vollzeittätigkeit) beginnen. Später stellte sich heraus, dass ich bei diesem Entschluss bereits schwanger war :-) Mein Arbeitgeber möchte auch, dass ich diese Weiterbildung nun in Angriff nehme (weiß bereits von SS) und die Schule, welche inzwischen eine ausreichende Teilnehmeranzahl zusammen hat, erwartet meine Zu- oder Absage binnen 3 Tagen. Jetzt bin aber in der Zwickmühle... Einerseits wäre es sicherlich ein guter Zeitpunkt, um diese Weiterbildung zu beginnen (Elternzeit). Andererseits... Meine Ärztin bzw. deren Mitarbeiter haben mich mal auf das MuschG hingewiesen, mit welchem ich mich vorher nie befassen musste. Dort steht ja geschrieben, dass ich täglich lediglich 8,5 Stunden arbeiten darf (mit oder ohne Pause?). Ich arbeite jeweils Montag und Dienstag 10 Stunden, Mittwoch und Donnerstag 9 Stunden, damit mir mein "heiliger kurzer Freitag" bleibt (4 Stunden). Ich habe damit eine normale 40-Std.-Woche, arbeite aber an 4 von 5 Tagen mehr als 8,5 Stunden - eine Mittagspause mache ich bereits seit geraumer Zeit nicht mehr mit. Wenn ich nun nebenbei noch diese Weiterbildung anfange, habe ich auch den kurzen Freitag nicht mehr, denn die Schule (ca. 1 Std. Fahrt einfach) müsste ich jeden Freitagabend (ca. 3 Std.) und alle 2 Wochen Samstagvormittag (ca. 6 Std.) besuchen. Ich habe nun die Befürchtung, dass ich mir damit zu viel zumute (diese Weiterbildung soll ja extrem schwer sein und mit einer hohen "Durchfallquote") - auch ob wir damit gegen das MuschG verstoßen würden. Meine Schwangerschaft verlief bisher nicht ganz problemlos. Ich habe deswegen kürzlich eine Woche im Krankenhaus verbracht und war auch danach noch krank geschrieben (Bettruhe). Momentan geht es mir (uns :-)) aber wieder gut. Ich hoffe, das war jetzt nicht zu viel Text. Ich bin zur Zeit echt überfragt, wie ich mich verhalten soll. Das Baby geht in jedem Falle vor. Wenn es erst mal auf der Welt ist, werde ich aber sicherlich auch keine 2-jährige Weiterbildung neben dem Beruf mehr anfangen. Können Sie mir einen Rat geben auch wegen Arbeitszeiten an sich? Vielen lieben Dank im Voraus! BK
Hallo, Sie dürfen arbeiten 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche. Ob die Fortbildung dazugehört, kommt auf die vertragl. Vereinbarung an. Wenn Sie es selber zahlen u privat durchführen, würde ich es bverneinen. Am besten nehmen Sie Rücksprache mit dem Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße, NB
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