uk02
Guten tag seit 04.02.2021 bin ich in Elternzeit. Angestellt im Tarifvertrag MFA Saarland. Habe ich heute , 27.04.2022 noch Anspruch auf Weihnachtsgeld aus 2021 ? Mein AG hat mir nichts ausgezahlt im November. Danke uk02
Hallo, das hängt von dem Tarifvertrag ab, kann man nicht pauschal sagen. Liebe Grüße NB
Wurzelwurm
Natürlich steht dir für 2021 noch Weihnachtsgeld zu. Hättest du schon längst hinterher sein müssen. Also besonders, wenn er es allen gezahlt hat. Entweder hast du es dir erarbeitet oder du warst im BV bis zum Mutterschutz und daraus darf dir kein finanzieller Nachteil entstehen.
KielSprotte
Dann hast du ja in 2021 nicht aktiv gearbeitet, sondern musst ja schon seit Oktober/ November 2020 Mutterschutz gewesen sein? Von daher eher nicht, aber Frage am besten beim BR oder Personalvertretung nach, die kennen den Tarifvertrag am besten.
Wurzelwurm
Ah sorry, hab mich verlesen, du bist ja schon seit 21 in EZ, nein, dann steht dir nichts zu in der Regel.
misses-cat
Ich bin seit Ende April 21 in elternzeit ich habe komplett mein Weihnachtsfest bekommen ( avr Caritas)
Ani123
Es steht ihnen anteilig zu für die Zeit wo sie im Mutterschutz waren (bis 3.02.2021). Ob der Februar noch ganz in die Berechnung eingeht (wie beim Urlaub) oder nur anteilig (3 Tage) weiß ich nicht. Vermutlich hat ihr AG das übersehen oder weiß es nicht. Kontaktieren Sie ihn und fragen nach.
mamavonbaby
Schau doch mal was in deinem Tarifvertrag dazu drin steht. ich hab volles Weihnachtsgeld bekommen obwohl ich das ganze Jahr in EZ war ( ich hatte 2 Jahre)....
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