Liebe Frau Bader, aus meinen vorherigen 2 Schwangerschaften weis ich, dass ich während des Erziehungsurlaubes volles Weihnachtsgeld bekommen habe (öffentlicher Dienst). Jetzt bei meinem 3. Kind gehe ich während der Elternzeit halbtags (50% von 100) bei meinem AG arbeiten. Bekomme ich jetzt volles Weihnachtsgeld wie sonst oder richtet es sich jetzt nach meinem Halbtagsgehalt? LG Daniela Seipel