Mitglied inaktiv
Guten Abend, ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub und mein alter Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber ruht. Für die Zeit des Erziehungsurlaubes habe ich mit meinem alten AG eine Teilzeitbeschäftigung von 19 Stunden pro Woche vereinbart. Dieser Vertrag läuft am 12.12.2002 aus. In unserer Firma ist es üblich, daß im November Weihnachtsgeld gezahlt wird. Mein alter Arbeitsvertrag beinhaltet aber eine Klausel, daß wenn man vor März des folgenden Jahres selber kündigt, das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muß. In meinem Teilzeitarbeitsvertrag gibt es diese Klausel nicht. Nun möchte ich mein Arbeitsverhältnis bei diesem AG in keiner Form weiterführen und plane weder das Teilzeitverhälnis nach dem 12.12.2002 weiterzuführen noch meinen alten Arbeitsvertrag fortzuführen. Darf ich in diesem Fall mein Weihnachtsgeld behalten oder muß ich es zurückzahlen? Vielen Dank für Ihre Antwort Tatjana
Liebe Tatjana, Ihr alter Vertrag ruht, danach haben Sie keinen Anspruch. Der TZ-Vertrag darf aber keine Benachteiligung mit sich bringen, deshalb haben Sie Ansprüche. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Also ist es richtig, daß ich anteiliges Weihnachtsgeld erhalte und es da mein Vertrag zum 12.12.2002 ausläuft auch nicht zurückzahlen muß? danke für Ihre Antwort Frau Bader. Tatjana
Liebe Tatjana, sorry, ich glaube, ich muss doch noch mal nachfragen, bin nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe, dann ist die erste Antwort evtl. auch nicht passend. In Ihrem Vertrag über TZ steht drin, dass Sie Weihnachtsgeld bekommen, nichts aber von der Rückzahlung. Ist das so? Oder steht da gar nichts von Weihnachtsgeld drin? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, danke das sie sich noch einmal Gedanken machen. Ich habe mir jetzt mal beide Arbeitsverträge zur Hand genommen. Der erste AV ist vom 1.05.98. In ihm ist die Regelung zum Weihnachtsgeld enthalten (das heißt: Weihnachtsgeld ja, im November gezahlt und man muß bis März des darauffolgenden Jahres im Unternehmen bleiben, sonst muß man das WG zurückzahlen). Der zweite AV ist vom 22.01.02. In im heißt es wörtlich: "Grundlage der Zusatzvereinbarung ist der AV vom 1.05.98. Während des Erziehungsurlaubes von Frau ... wird folgender Teilzeitarbeitsvertrag geschlossen ... und dann Punkt 1.: Beginn des AV und Vertragsdauer: Die Teilzeit von Frau ... beginnt am 1.01.02 und endet mit dem Ende des beantragten ERziehungsurlaubes am 6.12.02. " Gehe ich richtig in der Annahme, daß ich Weihnachtsgeld bekomme und es nicht zurückzahlen muß, wenn ich zum 6.12.02 das Unternehmen verlasse? Vielen Dank für Ihre Antworten Tatjana
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Danke
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