Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, in einem Beitrag weiter unten habe ich gelesen das wohl Weihnachtsgeld während der Elternzeit gezahlt wurde. Hat da jeder Arbeitnehmer der vorher Weihnachtsgeld bekommen hat einen Anspruch drauf? Wenn ja, könnte ich das rückwirkend für die letzten 2 Jahre noch bekommen? Vielen Dank im vorraus Pati
Hallo, nein, einen Anspruch hat man eher nicht, Aber das kommt darauf an, was im Vertrag steht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, bei mir gab es das beim 1. kind nur im 1. LJ, ab dem 2. gibts gar nix mehr, weder urlaubs, noch weihnachtsgeld. und urlaubs und weihnachtsgeld sind freiwillige soziale leistungen des arbeitgebers, somit kein MUSS gruß tine
Mitglied inaktiv
Weihnachtsgeld steht dir nicht zu da es eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers ist.
Mitglied inaktiv
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