Ciddi
Hallo, meine Tochter kam 13.11.2015 auf die Welt. Ich habe davor ein Beschäftigungsverbot gehabt und durfte nicht arbeiten. Direkt im Anschluss hatte ich Mutterschutz und danach Elternzeit. Ich habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Bekomme ich in diesem Jahr trotzdem Weihnachtsgeld? Vielen dank
Hallo, Der EuGH hat bei der Gratifikation unterschieden: Nicht zulässig ist es, wenn ein AG AN komplett von Gratifikationen (Wie zB Weihnachtsgeld) ausschließt, ohne im Jahr der Gewährung der Gratifikation geleistete Arbeit oder Mutterschutzzeiten/ BVs zu berücksichtigen, wenn diese Gratifikation eine Vergütung für in diesem Jahr geleistete Arbeit sein soll. Anders hingegen kann einer Frau in EZ die Gewährung einer solchen Gratifikation verweigert werden, wenn die Gewährung dieser Zuwendung nur von der Voraussetzung abhängt, dass sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Gewährung im aktiven Beschäftigungsverhältnis befindet. Soll die Gratifikation also die in Vergangenheit erbrachte Leistungen belohnen, kann Ihnen die Gratifikation bzw. der durch Arbeit „verdiente“ Anteil hieran nicht allein deshalb vorenthalten werden, weil Sie sich im Auszahlungszeitpunkt in keinem aktiven Arbeitsverhältnis befunden haben. In Ihrem konkreten Fall ist der Erfolg einer möglichen Klage voraussichtlich davon abhängig, den vom Arbeitgeber verfolgten Zweck der Sonderzahlung zu ermitteln. Hier sind die Umstände und ggf. Mitteilungen des Arbeitgebers sowie der Arbeitsvertrag im Übrigen zu werten. Ist der Zweck nicht bestimmt, ist er durch Auslegung zu ermitteln. Eine Bewertung darf ich in diesem Forum leider nicht vornehmen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Eährend der Elternzeit gibt es kein Gehalt und auch keine Zulagen, dafür gibt es Elterngeld. Also, es gibt kein Weihnachtsgeld.
Mitglied inaktiv
Sehr pauschale Antwort. In dem speziellen Fall, fällt mir auch keine Anspruchsgrundlage ein. Da die Elternzeit ja bereits 2015 begann. Meine EZ begann 16 und ich bekomme die Zahlung im Nov. dennoch. Im Jahr der Geburt erhalten wir die Zahlung, egal wann die Geburt war. Steht bei uns so im Tarifvertrag.
Sternenschnuppe
Die ganzen drei Jahre Elternzeit. Jeder Betriebsangehörige bekam es. Und der Vertrag ruhte ja lediglich. Sie arbeitete in der Verwaltung bei der Landespolizei. Vermutlich vom AG abhängig?
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