Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weihnachtsgeld im BV + bei Krankschreibung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Weihnachtsgeld im BV + bei Krankschreibung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich muss Sie nochmal zu o.g. Thema befragen. Ich war seit August 7 Wochen krank geschrieben und bin seitdem im BV. Nun ist es tatsächlich so, dass ich kein Weihnachtsgeld bekommen habe. Soweit ich es überblicken kann, haben alle anderen Kollegen welches bekommen, außer meiner Kollegin, die ebenfalls im BV ist. In den letzten 3 Jahren bekam ich Weihnachtsgeld. Meine Kollegin meinte, dass es eine aktuelle Rechtssprechung gäbe, die besagt, dass man bei längerer Krankheit durchaus kein Weihnachtsgeld bekommen könne. Wie ist denn nun die Rechtslage? Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Und: habe ich einen Anspruch auf den vollen Betrag oder nur anteilig bis Juli? Bevor ich das Thema auf Arbeit anspreche, möchte ich gerne "gewappnet" sein. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Zweizahn


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er es ohne Pflicht zahlt, kann er wegen Fehlzeiten einzelne AN ausschließen. Es stellt sich also zuerst die Frage, warum er es zahlt u ob er dazu verpflichtet ist. Ansonsten stellt sich die Frage, ob Sie einen Anspruch im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes haben. Grundsätzlich gilt: inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Die Frage die sich hier stellt ist: Steht in deinem Arbeitsvertrag/im Tarifvertrag, dass du Weihnachtsgeld bekommst oder ist es eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers? Wenn es im Vertrag steht, muss er es zahlen, wenn nicht, gehst du leer aus.


Mitglied inaktiv

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Es steht nichts im AV, aber er bezahlt ja allen anderen AN Weihnachtsgeld, nur denen im BV nicht. Ist doch unfair, oder? Man muss doch prinzipiell alle AN gleich behandeln. Zumal ich bis Ende Juli fein fleißig geschuftet habe.


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