Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weder Arbeitslos noch in Elternzeit - was tun?

Frage: Weder Arbeitslos noch in Elternzeit - was tun?

Peter Steiner

Beitrag melden

Hallo, meine Frau ist verbeamtet und wir ziehen für ihre neue Stelle weg. Ich muss dafür meinen Job aufgeben. Aktuell habe ich Elternzeit beantragt. Da ich aber den Anspruch verloren habe (aktuell: ich habe Elternzeit für 3 Monate im 1.LJ meiner Tochter genommen, dann aber, weil der Umzug nicht absehbar war, keinen weiteren Zeitraum für das 2. Lebensjahr angeben). Nun will mich mein Arbeitgeber nicht die Erziehungszeit nehmen lassen (die Gründe sind hierfür erstmal egal). Er verweist aber auf den Anspruch für das 3. LJ meiner Tochter (die im Juli ihr 3.LJ beginnt). Nun aber steht der Umzug für März an. Ich werde zwei Kinder betreuen müssen, da wir noch keine Kitaplätze haben. Arbeitslos kann ich mich also nicht melden. Was kann ich eigentlich überhaupt tun, um Krankenversichert zu sein? Werde ich mich in die PKV meiner Frau bewegen müssen? Gibt es über das AA einen Krankenkassenabsicherung. Es ist ja absurd. Ich würde den Job aufgeben, um die Kinder zu erziehen und müsste dann ohne eigenen Einkommen eine private KV bezahlen. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Beste Grüße Peter


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich verstehe das Problem nicht. Sie ziehen noch wegen einer neuen Tätigkeit Ihrer Frau mit den Kindern um, deshalb können Sie kündigen. Dann sind Sie nicht gesperrt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Direkt zum Arbeitsamt gehen, dort beraten lassen. Wenn die Kinderbetreuung nicht anders gesichert werden kann, ist es gut möglich das du keine Sperre beim Arbeitsamt bekommst. Hartz4 prüfen lassen, evtl geht das. Und mehr als nein sagen können sie ja nicht. Gleichzeitig am neuen Wohnort das Jugendamt einschalten und auf dringlichkeit bei der Kinderbetreuung hinweisen. Auch wenn es keine Kita-Plätze gibt, evtl kann eine Tagesmutter einspringen. Damit hättet ihr den Nachweis das Kinderbetreuung gesichert ist, und du dann Anspruch auf Arbeitslosengeld1 - und damit Krankenversicherung. Tagesmütter kosten in vielen gemeinden inzwischen genausoviel wie Kitaplätze, teils sind die TM sogar günstiger bezüglich Elternbeitrag. Muß dann aber eien sein welche über das Jugendamt bezuschußt wird.


luvi

Beitrag melden

Hallo, bist Du jetzt gesetzlich versichert? Dann müsstest Du Dich meines Wissens nach nach Deiner Berufstätigkeit in Deiner jetzigen Krankenversicherung freiwillig versichern können. Kostet ca. 160 Euro monatlich. Wenn Du Deinen Job nicht kündigst sondern ab Juli in Elternzeit gehst, wärst Du allerdings ab Juli über Deinen Arbeitgeber krankenversichert. Kannst Du nicht noch mal mit Deinem Arbeitgeber sprechen? Luvi


Oktaevlein

Beitrag melden

Hallo Peter, ich verstehe dein Problem schon. Leider wirst du dich nun selber krankenversichern müssen, da es für Beamte ja keine Familienversicherung gibt und du dich nicht einfach über deine Frau mit versichern kannst. Wie sind übrigens deine Kinder versichert? Ich glaube, sie müssen dann auch private Beiträge zahlen. Sobald ihr eine Kinderbetreuung habt, kannst du dich aber auch arbeitssuchend melden. Ich glaube, dass dann das Arbeitsamt deine KV übernimmt. Viele Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit.  Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...