Fernanda
Hallo, vielen Dank für die Letzten Antworten! Also, habe mit meinem Chef gesprochen, der sagt ich muss die Elternzeit jetzt um die 4 MOnate verlänger, da ich es auch beantragt habe. Hatte bis zum eigentlichen Ende der Elternzeit eine zusätzliche Vereinbarung, das ich bei ihm auf 400 euro arbeite. Verlängert diese sich jetzt auch automatisch, weil ich die Elternzeit verlängert habe, oder muss man das schriftlich wieder festhalten? Was jetzt noch eingetreten ist ( weiß es seit gestern ) bin in 6ssw wieder! ich bin sowas von fertig weil ich nicht weiß wie ich mich jetzt verhalten soll. Mein Chef ist nur am rumbrüllen und am liebsten würd ich da gar nicht mehr arbeiten! Wenn ich meinem Chef jetzt sage das ich wieder schwanger bin, kann er es mir verbieten in 4 bzw3,5 monaten wieder in meinen Vollzeit Vertrag zu kommen.? Ergeben sich nachteile wenn ich im die ss in der Elternzeit mitteile, oder sollte ich warten bis ich wieder in Vollzeit bin? Arbeite im KKH! Vielen Dank für antwort
Hallo, Sie müssen Ihre Elternzeit so lange nehmen, wie Sie sie beantragt haben. Ob Sie ein Anspruch auf den Mini Job haben, hängt vom Vertrag ab, im Zweifel ja. Ansonsten gehen Sie nach der Elternzeit wieder arbeiten, egal ob Sie schwanger sind oder nicht. Ihr Arbeitgeber kann nicht kündigen, da ein Kündigungsverbot besteht. Liebe Grüße, MNB
Sonni74LS
Also, ich würde mal meine Meinung sagen wollen, wenn Du erlaubst: Ich denke, wenn Du eine Elternzeitverlängerung um 4 Monate haben wolltest, dann musst Du die auch nehmen so wie angemeldet. Im Nachhinein das wieder umzuwerfen ist gegenüber dem AG nicht gerade nett. Wenn ihr eine Vereinbarung über den 400-EUR-Job während EZ habt, dann verlängert sich damit auch der 400-EUR-Job für 4 Monate. Die erneute Schwangerschaft soll man zwar laut MuSchG dem AG unmittelbar mitteilen nach Bekanntwerden... aber Du bist ja noch ganz am Anfang. Ich würde auf jeden Fall die ersten 12-13 Wochen abwarten und schauen, ob die Schwangerschaft stabil ist und bleibt. Da dreht dir keiner einen Strick raus. Nach Mitteilung der Schwangerschaft bist Du nach EZ eh wieder unkündbar. Verbieten, dass Du wieder Vollzeit arbeitest kann er eigentlich nicht oder würdest Du ein Berufsverbot erhalten? Kann mir nicht vorstellen, dass es Nachteile geben sollte, wenn Du während der EZ die erneute Schwangerschaft mitteilst Vielleicht hat ja noch jemand hier eine Meinung zu dem Thema?
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