Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was tun nach Elternzeit

Frage: Was tun nach Elternzeit

Sunnyru

Beitrag melden

Hallo Frau Bader.Im September diesen Jahres endet meine 2 jährige Elternzeit. Meine Tochter 9 Jahre geht in die Grundschule und mein Sohn 1 1/2 wird erst mit 3 Jahren in den Kindergarten gehen. Wir sind im Dezember letztes Jahr umgezogen und mein Arbeitsplatz ist 20 Kilometer entfernt und ich habe kein Auto. Ich werde in dem Betrieb nicht mehr arbeiten,weil ich mir eine Arbeit in meinem neuen Wohnort suche werde. Ich muss aber noch 1 Jahr überbrücken bis mein Sohn in den Kindergarten geht und habe bis dahin keine Betreuungsmöglichkeit für ihn . Was kann ich tun ? Kann mir das Arbeitsamt weiterhelfen? Bekomm ich eine finanzielle Unterstützung? Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können versuchen, die EZ zu verlängern. Wenn der Ag dem nicht zustimmt, bleibt die Kündigung. Der andere Weg wäre, den bestehenden Anspruch auf den Platz bei der Gemeinde schriftlich geltend zu machen. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Elternzeit verlängern! Würde ich dir dringend zu raten. Völlig egal ob du nun schon weißt das du selbst in einem Jahr dort nicht mehr arbeiten wirst. Arbeitsamt kannst du dir sparen, ohne Kinderbetreuung hast du keinen Anspruch auf ALG1. kannst dich aber natürlich dort arbeitssuchend melden, dann geben sie dir Stellenangebote. Aber die kannst du auch online einsehen, Zeitung usw. Mein Rat wäre, such dir einen Minijob oder TZ-Job denn du dann machen kannst wenn der Vater daheim ist und der dann aufpassen kann. Bis zu 30 Std die Woche darfst du auch innerhalb der EZ arbeiten. Brauchst zwar das OK des AG, aber das dürfte weniger ein Problem sein wenn du ihn auf die derzeitige Problematik und auf die Entfernung hinweist. Sollte halt keine Konkurrenz sein. Notfalls kannst du dann auch immer noch kündigen wenn der AG sich querstellt, Kündigungsfrist innerhalb der EZ ist deine vertragliche. wenn du genau auf Ende deine EZ kündigst dagegen 3 Monate. Weitere Option, lasst prüfen ob ihr Anspruch auf Wohngeld habt oder Kindergeldzuschlag. Im absoluten Notfall auch ob Hartz4 möglich wäre. Letzte Option, beim JA vorstellig werden und auf deinen gesetzliche Anspruch auf Kinderbetreuung pochen. Den der steht dir zu seit dem ersten Geburtstag und du könntest ihn notfalls auch einklagen. Problem dabei aber, man kann euch jeden zuzumutbaren Platz zuweisen, du hast keinen Anspruch auf einen Platz in der Wunscheinrichtung. Müsst ihr also wissen. Oder schauen ob nicht doch noch irgendwo eine TaMu einen Platz frei hat so kurzfristig.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...