Sunnyru
Hallo Frau Bader.Im September diesen Jahres endet meine 2 jährige Elternzeit. Meine Tochter 9 Jahre geht in die Grundschule und mein Sohn 1 1/2 wird erst mit 3 Jahren in den Kindergarten gehen. Wir sind im Dezember letztes Jahr umgezogen und mein Arbeitsplatz ist 20 Kilometer entfernt und ich habe kein Auto. Ich werde in dem Betrieb nicht mehr arbeiten,weil ich mir eine Arbeit in meinem neuen Wohnort suche werde. Ich muss aber noch 1 Jahr überbrücken bis mein Sohn in den Kindergarten geht und habe bis dahin keine Betreuungsmöglichkeit für ihn . Was kann ich tun ? Kann mir das Arbeitsamt weiterhelfen? Bekomm ich eine finanzielle Unterstützung? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, Sie können versuchen, die EZ zu verlängern. Wenn der Ag dem nicht zustimmt, bleibt die Kündigung. Der andere Weg wäre, den bestehenden Anspruch auf den Platz bei der Gemeinde schriftlich geltend zu machen. Liebe Grüße NB
Felica
Elternzeit verlängern! Würde ich dir dringend zu raten. Völlig egal ob du nun schon weißt das du selbst in einem Jahr dort nicht mehr arbeiten wirst. Arbeitsamt kannst du dir sparen, ohne Kinderbetreuung hast du keinen Anspruch auf ALG1. kannst dich aber natürlich dort arbeitssuchend melden, dann geben sie dir Stellenangebote. Aber die kannst du auch online einsehen, Zeitung usw. Mein Rat wäre, such dir einen Minijob oder TZ-Job denn du dann machen kannst wenn der Vater daheim ist und der dann aufpassen kann. Bis zu 30 Std die Woche darfst du auch innerhalb der EZ arbeiten. Brauchst zwar das OK des AG, aber das dürfte weniger ein Problem sein wenn du ihn auf die derzeitige Problematik und auf die Entfernung hinweist. Sollte halt keine Konkurrenz sein. Notfalls kannst du dann auch immer noch kündigen wenn der AG sich querstellt, Kündigungsfrist innerhalb der EZ ist deine vertragliche. wenn du genau auf Ende deine EZ kündigst dagegen 3 Monate. Weitere Option, lasst prüfen ob ihr Anspruch auf Wohngeld habt oder Kindergeldzuschlag. Im absoluten Notfall auch ob Hartz4 möglich wäre. Letzte Option, beim JA vorstellig werden und auf deinen gesetzliche Anspruch auf Kinderbetreuung pochen. Den der steht dir zu seit dem ersten Geburtstag und du könntest ihn notfalls auch einklagen. Problem dabei aber, man kann euch jeden zuzumutbaren Platz zuweisen, du hast keinen Anspruch auf einen Platz in der Wunscheinrichtung. Müsst ihr also wissen. Oder schauen ob nicht doch noch irgendwo eine TaMu einen Platz frei hat so kurzfristig.
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