Mitglied inaktiv
Guten Tag. Ich habe eine Tochter die am 10.04.2016 geboren ist. Ich habe nur ein Jahr Elternzeit beantragt, da es finanziell nicht reichen würde. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Jetzt habe ich gestern ( 27.03.17) einen Aufhebungsvertrag unterschrieben in den drinn steht, dass ich so oder so gekündigt worden wäre. Ich möchte jetzt erst mal nicht arbeiten gehen, da ich meine Maus ungern zu jemandem oder in die Kita schicken will. Nun war ich heute bei der Agentur für Arbeit und die Dame meinte, wenn ich den nicht zu Verfügung stehe, bekomme ich kein Arbeitslosengeld und Hartz IV wahrscheinlich auch nicht, da mein Freund ca. 1700€ Netto verdient. Ist es so richtig? Ich habe bei der Agentur für Arbeit gesagt ich könnte eventuell Abends arbeiten, da hat die Dame gesagt sie trägt erstmal 15 Stunden in der Woche ein und ich werde auch nur für so viel Arbeitslosengeld bekommen. Stimmt das? Ich freue mich über eine Antwort. Liebe Grüße marela77400
Hallo, ja, dass stimmt alles. Liebe Grüße NB
peekaboo
Du schreibst Du möchtest die kleine nicht in Betreuung geben... Abends könntest Du. Wie viele Std. Könntest Du da? Wenn Du nur 15 Std könntest, dann bekommst Du auch nur für 15 Std Alg. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Ich könnte ab 17 Uhr, da mein Freund dann von der Arbeit nach Hause kommt und die beim AA meinte da geht nur 15 Stunden. Wie schaut es denn aus, wenn ich den Arbeitsmarkt überhaupt nicht zu Verfügung stehe, hab ich Anspruch auf Alg 2?
Lewanna
Natürlich ist erstmal der Vater des Kindes für euch zuständig. (Unterhaltspflicht) Bei seinem Verdienst würde ich mal nicht von ALG 2 ausgehen. Ganz wichtig: Wenn du nicht arbeiten möchtest muss du dich selbst krankenversichern oder heiraten wegen Familieversicherung. LG
peekaboo
Warum nur 15 Std angerechnet werden würden, weiss ich auch nicht. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Ehrlich, dem aufhebungsvertrag zu unterschreiben war einfach bullshit. Warum hast du nicht versucht die EZ zu verlängern? Dann wäre wenigstens die Krankenversicherung jetzt kein Thema. Naja, ändern kannst du das nicht mehr. Und ja, das was die Dame vom Amt gesagt hat stimmt. Ohne kinderbetreuung kein alg1 und damit auch keine Krankenversicherung. Zudem kann es eh sein das sie dich für bis zu 3 Monate sperren weil du selbst gekündigt hast. Mein Rat an dich, schau ob du wenn findest der wenigstens ein paar Stunden in der Woche auf das Kind aufpasst. Und dann würde ich mir einen Teilzeit -Job suchen. Damit wärst du dann wieder krankenversichert. Davon ab lasst mal prüfen ob ihr erhöhtes Kindergeld bekommen könnt und/oder Wohngeld. Eine Heirat würde das Thema Krankenversicherung auch lösen, sofern dein freund pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Jetzt muss man schauen was man als bestes aus der Situation macht. Ist echt blöde gelaufen.
Sternenschnuppe
Eigentlich hätte sie das mit den 15 Stunden gar nicht machen dürfen. Wegen dem Aufhebungsvertrag wird es aber eh eine Sperre geben. Wieso unterschreibst Du sowas und informierst Dich danach erst über die Konsequenzen ? Bekommst Du eine Abfindung oder noch eine Zeit Lohn ? Ab Ende des Vertrages musst Du Dich selbst krankenversichern ( etwa 160€ im Monat ) ALG1 bekommst Du nur wenn Du wirklich und nicht eventuell 15 Stunden arbeiten willst und kannst. Wenn Dein Freund um 17 Uhr Zuhause ist also fliegender Wechsel, Arbeitsantritt irgendwo um 17.30 bis 20.30 (Montags bis Freitags ! ) Könnt ihr das leisten ? Ansonsten habt ihr mit Kindergeld knapp 2000€ zu dritt. Da wird es nix mehr geben.
Mitglied inaktiv
Warum hast Du dich nicht erst erkundigt und dann gehandelt? (EZ verlängert, Teilzeit in EZ Wunsch geäußert usw.) Wenn Du nicht gerade in München und Co wohnst, gibt es bei 2.000€ Einkommen innerhalb einer Bedarfsgeneinschaft eher kein ALG II... Wir war das Gespräch bei der Unterzeichnung des Auflösungsvertrages und auch vorher? Möglichkeit der Anfechtung in Betracht gezogen? Außer neue Arbeit suchen und ggf. heiraten, habe ich dann gerade auch keine gescheite Idee. Alles Gute...
Strudelteigteilchen
Es erstaunt mich immer wieder, mit welchem Selbstbewußtsein hier die Mär von der sicheren Sperre erzählt wird. Es KANN sein, daß es eine Sperre gibt nach einem Aufhebungsvertrag, aber es ist auch möglich, daß der Arbeitgeber den so geschickt formuliert hat, daß es keine gibt. Große Unternehmen sind dazu gemeinhin in der Lage. Gerade erst wieder erlebt. Ansonsten ist es natürlich bissi lustig, daß man nur ein Jahr Elternzeit nimmt, weil es sonst finanziell eng wird, aber danach weiterhin einen auf Vollzeitmutter machen will. Es ist doch inzwischen wirklich ein Allgemeinplatz, daß man für ALG12 dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen muß. Du suchst doch gar keinen Job, oder?
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit