Freak117
Hallo Frau Bader, meine Lebensgefährtin ist seit Januar befristet auf ein Jahr angestellt. Im März haben wir erfahren dass Sie Schwanger ist und der Entbindungsterm wäre der 15 Oktober. Der AG hat jetzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Anfang Januar mußte Sie den Jahresurlaub planen und er wurde genehmigt. Der gesamte Jahresurlaub beträgt 24 Tage, davon hat sie schon 6 Tage verbraucht. Im August hatte sie 15 Tage eingeplant und im Oktober 3 Tage. Gilt der Urlaub jetzt als verbraucht oder kann sie diesen im Dezember nehmen ??? Wenn er zu den genehmigten Zeiten als verbraucht gilt, und sie in der Urlaubszeit Krank wird (nicht schwangerschaftsbedingt), greift dann § 9 BUrlG Erkrankung während des Urlaubs ??? -Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet- Ich möchte mich im Voraus für Ihre Antwort bedanken.
Hallo, der Urlaub gilt als nicht genommen. Wenn der vertrag endet, wird er ausgezahlt. Liebe Grùsse, NB
Freak117
Vielen Dank Frau Bader, aber bezieht sich die Antwort von Ihnen auf den ersten oder 2ten Teil meiner Frage? LG
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