Mitglied inaktiv
Mein Geburtstermin von unserer kleinen ist der 11.12.2006. Ich werde 2 Jahre Erziehungsgeld beantragen, bei mir trifft ja noch das alte Recht zu. Da bekomme ich jeden Monat 300€ und 154€ Kindergeld, richtig? Mein Partner mit den ich zusammen lebe, sind aber nicht verheiratet, ist berufstätig. Er hat ein monatliches Einkommen von knapp 1000€ netto. Haben wir die Möglichkeit noch andere Anträge zu stellen z.b. Hartz 4. Ich habe gehört da soll das Erziehungsgeld nicht mit angerechnet werden ist das richtig? Danke für Eure Antworten.
Mitglied inaktiv
Harzt4 kannst du auf den Fall beantragen, die Prüfen und wenn Dir was zu steht (was ich glaube) bekommst du es. Das Erziehungsgeld wird nich angerechnet, aber das Kindergeld. Bei dem Geld was dein Freund verdient, hat er ja schon einen Freibetrag von ich glaub 280€. Dann habe ihr ja noch weniger was angerechnet wird und bei 1000€ - 280€ gerade mal 720€ und euch stehen als eheähnl. Paar ja schon ca. 1072€ zu, ohne das Kind mitgerechnet. Wie gesagt einfach beantragen. lg Stiana
Mitglied inaktiv
Also, du hast Recht du bekommst 300,00€ Erziehungsgeld und 154,00€ Kindergeld. Wenn du mit deinem Partner zusammen wohnst wird sein EInkommen natürlich angerechnet. Zusätzlich beantragen kannst du Hartz4, bekommst du da nichts oder nur Hilfe zum WOhnen, dann kannst du WOhngeld und Kindergeldzuschlag beantragen ´wird dir das bewilligt und du kommst damit besser wird das Hartz4 eingestellt. Mir gings Z.B. so ich hätte Anspruch auf 74,00€ Hartz gehabt , aber mein WOhngeldanspruch liegt bei 115,00 und der Kindergeldzuschlag (für 2Kinder) bei 242,00, somit habe ich mich für WOhngeld und Kinderzuschlag entschieden und auf Hartz verzichtet, denn beides geht nicht entweder Hartz oder Wohngeld+kinderzuschlag. Solltest du doch Harzt4 bekommen vergiss nicht den Befreiungsantrag bei der GEZ zu stellen. Ich hoffe ich konnte dir helfen. Viel Glück für die Geburt!! VG
Mitglied inaktiv
Ich kann also wenn unsere kleine geboren ist Hartz 4 beantragen, bekomme ich Hartz 4 kann ich trotzdem Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen und mich dann entscheiden womit ich besser komme, entweder Hartz 4 oder Wohngeld und Kindergeldzuschlag.Kann ich beides gleichzeitig beantragen oder erst Hartz 4 und dann Wohngeld und Kindergeldzuschlag?Wird das Erziehungsgeld mit angerechnet oder nicht. Glaubst Du wenn mein Partner knapp 1000€ hat das ich Glück habe und noch etwas Geld bekomme? Liebe Grüße schnaddle
Mitglied inaktiv
Hi! Du bekommst nur Geld für die Whg. übers Hartz 4, wenn dein WOhngeldbescheid abgelehnt wurde. Also nie beides (nie Wohngeld und vom ALG 2 Geld für die Whg). Und aussuchen kannst Du es dir auch nicht. Lg Nicole
Mitglied inaktiv
Ja wir leben zusammen, also in einer Eheähnlichen Gemeinschaft ich hatte vor 2 Jahren schon einmal Hartz 4 und habe knapp über 300€ bekommen ohne Kind.Wie ist das mit den Freibetrag, der kommt durch das Kind zustande oder? Man kennt sich leider viel zuwenig aus. Danke für Deine Antwort.
Mitglied inaktiv
Du kannst alle Anträge auf einmal stellen. Sollte bei Hartz4 sehr wenig raus kommen, und bei WOhngeld mehr dann kannst du dich für WOhngeld entscheiden, beides auf einmal bekommst du logisch nicht. Das Erziehungsgeld wird nirgends angerechnet. Mein GG hat bissl was über 1000 € , allerdings habe ich 2 Kinder, ich denke dass ihr gewiss eines vo beidem bekommen werdet. Hol dir einfach alle Anträge füll sie uas und gib sie ab, je eher desto besser! Viel Glück!!
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