Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was geschieht mit Überstunden bei individuellem Beschäftigungsverbot?

Frage: Was geschieht mit Überstunden bei individuellem Beschäftigungsverbot?

ixipixi

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Liebe Frau Bader, ich bin Beamtin und habe ein individuelles Beschäftigungsverbot (6 Stunden pro Tag). An manchen Tagen muss ich aber trotzdem länger bleiben, da sonst meine Einheit nicht besetzt wäre. Habe ich bei Beschäftigungsverbot weiterhin Anrecht auf die Sammlung von Überstunden oder wird die Zeiterfassung bei 6 Stunden gekappt. Vielen Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Beschäftigungsverbot ist Beschäftigungsverbot. Da gibt es keine Überstunden. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Du DARFST aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als 6 Stunden machen! Arbeit darüber hinaus schadet dir und deiner Schwangerschaft. Dafür ist das BV da! "Überstunden" zu machen, widerspricht dem Beschäftigungsverbot. Wenn du nämlich doch mehr als 6 Stunden machen könntest, ist das BV hinfällig! Oder was meinst du? Sprich mit deiner Personalstelle. Die sollte sich mit den Grenzen eines stundenweise-BV auskennen. Disponieren und ausgleichen musst nicht du, sondern dein Vorgesetzter! Gruß Sabine


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